Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 37 / 2009

Guten Tag ...,

…sind Sie abergläubisch, weil heute Freitag, der 13. ist? Das Team unserer Geschäftsstelle ist es nicht – und hat erneut einige aktuelle Informationen für Sie.


Unsere Freude der Woche
Mannheim unterschreibt die „Erklärung von Barcelona“
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Einstimmig hat der Gemeinderat der Stadt Mannheim – auf Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis90/DIE GRÜNEN – die „Erklärung von Barcelona“ am 13.10.2009 unterschrieben. Dies teilte uns der Kreisverband des Paritätischen Mannheim diese Woche mit. Die Stadt verpflichtet sich, Barrieren für die Teilhabe behinderter Menschen abzubauen und konkrete Schritte für – noch mehr – Teilhabe behinderter Menschen zu gehen. Konkret vereinbart ist ein Kongress im Herbst 2010 zum Leitthema „Mannheim – die behindertenfreundliche Stadt“. Wir meinen, ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, den auch andere Gemeinden gehen sollten. Die Beschlussvorlage des Gemeinderates finden Sie unter » externer Link «


Unser Ärgernis der Woche
Kostenlose Nutzung von Bus und Bahn für Behinderte auf dem Prüfstand
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Während die Narren den Beginn der „fünften Jahreszeit“ feierten, berichtete die „Stuttgarter Nachrichten“ am 11.11.2009, die Landesregierung habe einen Prüfauftrag bzgl. der kostenlosen Nutzung von Bus und Bahn für schwer behinderte Menschen beschlossen. Jährlich gebe Baden-Württemberg 31,4 Mio. € für die Fahrgeldausstattung aus. Denkbar sei es, die kostenlose Nutzung einkommensabhängig zu machen. Der Haken: ein solcher Vorstoß könnte nur gelingen, wenn alle Bundesländer mitziehen. Unser Landesverband hat auf diese Information sofort reagiert und an Staatssekretär Hillebrand, Beauftragter der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen, geschrieben. Unsere Position ist klar: wir lehnen eine Kürzung ab. Mobilität ist ein Grundbedürfnis und auch in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verankert. Dieses Grundrecht kann nicht „einfach so“ eingeschränkt werden. Die unentgeltliche Beförderung ist zudem an persönliche Voraussetzungen geknüpft, nämlich die besondere Erschwernis sich im Straßenverkehr zu bewegen – und damit ist diese unentgeltliche Beförderung ein Teil des Nachteilsausgleichs aufgrund der Behinderung. Wir bleiben dran – und berichten weiter!


Unser Blick über die Grenzen
Schule Finnland: Besuchen alle Kinder mit Behinderung die allgemeine Schule?
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„Keiner darf zurückbleiben“, lautet das Motto des finnischen Schulsystems. Im Juni hatte ich die Gelegenheit, mich in Lahti, einer Stadt mit rund 100.000 Einwohnern und rund 120 km nördlich der Hauptstadt Helsinki gelegen, zu informieren. Ich sprach mit Marjaana Suosalmi, Direktorin des Lahti Rehabilitation Centre (www.invalidiliitto.fi) über die Umsetzung des Rechts auf Bildung, über inklusiven Unterricht und Sonderschule. Hören Sie das Interview (deutsch – englisch) unter www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c8-0.php


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Körper-
und Mehrfachbehinderte
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Telefon: (0711) 21 55 - 220
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