Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 3/2021

Guten Tag ...,

… diese Woche schaute die ganze Welt auf die Vereidigung des 46. Präsidenten der USA, Joe Biden. Und wir blicken heute auch auf die USA. Denn dort wird heute der „Beantworte-die-Fragen-deiner-Katze-Tag“ gefeiert. Kurios, oder? Aber wer die vielen Katzenvideos auf Facebook sieht, den wundert fast nichts mehr …

In unserer heutigen Ausgabe 3/2021 haben wir folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung für Sie ausgesucht – und es dreht sich fast alles um Corona ...


Gesundheit
Verschärfte Maskenpflicht beim Einkauf und im ÖPNV ab Samstag, 23. Januar 2021
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Am Dienstag (19. Januar 2021) haben sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder in einer Videoschaltkonferenz auf eine Fortführung des derzeitigen Lockdowns bis zum 14. Februar 2021 und einer Verschärfung der Maskenpflicht verständigt. Den umfassenden Beschluss im Wortlaut finden Sie unter » externer Link «

Am Donnerstag traf sich der Landtag erneut zu einer Sondersitzung. Ministerpräsident Kretschmann erläuterte in einer Regierungserklärung, welche Punkte des Bund-Länder-Treffens in Baden-Württemberg umgesetzt werden. So kündigte er an, dass bereits ab Samstag (23. Januar 2021) eine verschärfte Maskenpflicht beispielsweise beim Einkaufen und im öffentlichen Verkehr gelten solle. Hier müssen künftig medizinische Masken (OP-Masken) getragen werden. Mehr zur Regierungserklärung finden Sie unter » externer Link «/

Für die rechtliche Umsetzung in Baden-Württemberg bedarf es einer Rechtsverordnung der Landesregierung. Wir hatten gehofft, dass diese schon notverkündet wird bis zu dem Zeitpunkt, an dem wir unseren heutigen lvkm-Newsletter versenden. Die geänderte Corona-Verordnung werden Sie – nach der Verkündung - finden unter » externer Link «/


Gesundheit
Bund weitet Regelungen zum Kinderkrankengeld aus für das Jahr 2021
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In der vergangenen Woche haben Bundestag und Bundesrat für das Jahr 2021 die bestehenden Regelungen zum Kinderkrankengeld ausgeweitet. Die neuen Regelungen gelten rückwirkend ab 5. Januar 2021. Die Eltern erhalten im Jahr 2021 auch Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss, weil eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern (Kindertageseinrichtung, Hort oder Kindertagespflegestelle), Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist oder eingeschränkten Zugang hat. Diese Regelungen gelten nur für den Elternteil, der mit dem Kind – in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Privat krankenversicherte Eltern haben die Möglichkeit, eine Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz zu beantragen. Die Verdoppelung und Erweiterung des Kinderkrankengeldes werden auch auf die Bundesbeamten übertragen; ob diese Regelungen auch auf Landesbeamte in Baden-Württemberg übertragen werden, wissen wir aktuell noch nicht. Mehr Infos unter » externer Link «


Gesundheit
Homeoffice ermöglichen: neue Corona-Arbeitschutzverordnung des Bundes
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Arbeitgeber werden verpflichtet, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten - soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, Homeoffice zu nutzen. Für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten können, haben die Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen den gleichwertigen Schutz sicherzustellen (z.B. medizinische Masken). Die Regelungen gelten – zunächst – ab 27. Januar 2021 bis 15. März 2021. Mehr dazu unter » externer Link «.


Mobilität
Aufzug kaputt: was sind die häufigsten Ursachen für Störungen an Bahnhöfen?I
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Ausgebremst: Wer mit Rolli unterwegs ist, kennt das leidige Problem der kaputten Aufzüge nur zu gut. Und da es nur meist ein Aufzug gibt, endet die Reise noch bevor sie richtig begonnen hat. Unser Landesverband fordert seit Jahrzehnten mehr Rampen wie es in der Schweiz gang und gäbe ist. Nach Auskunft der Deutschen Bahn (DB) auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion sind die häufigsten Ursachen für den Ausfall von Aufzügen an Bahnhöfen in etwa gleichen Anteilen Vandalismus, unsachgemäße Behandlung, Materialermüdung und Materialfehler. In der Antwort der Bundesregierung sind jeweils die ersten zehn Aufzüge an Bahnhöfen je Bundesland, die nicht zur Verfügung stehen. Mehr dazu unter » externer Link «


SWR Fernsehen: Corona-Alltag einer Familie mit mehrfachbehindertem Kind
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Bereits im Sommer war der SWR für die Sendung „Zur Sache Baden-Württemberg“ bei Familie Prinz in Schlierbach (Landkreis Göppingen). Schon damals litt die Familie – wie viele andere unserer Mitgliedsfamilien auch – unter den Einschränkungen der Coronapandemie und dem Wegfall der so wichtigen Entlastungsangebote. Jetzt war das Fernsehteam nochmals zu Gast. Seit Monaten ist die Familie bei der Betreuung ihres schwerstbehinderten Kindes fast allein auf sich gestellt. Das zehrt an den Kräften. Ein Lichtblick ist nun, dass die SBBZ mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung für den Präsenzunterricht geöffnet sind und dadurch auch die Familie stundenweise entlasten. Viele Familien in unserem Landesverband fühlen sich in der Coronakrise vergessen. Sehen Sie den Beitrag aus der Sendung „Zur Sache Baden-Württemberg“ vom 14. Januar 2021 unter » externer Link «/


Unser „Zitat der Woche“
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„Die Augen einer Katze sind Fenster, die uns in eine andere Welt blicken lassen.“
(irisches Sprichwort )


Bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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