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LVKM-Newsletter 8/2013

Guten Tag ...,

…dieser Winter ist einer der dunkelsten seit Jahrzehnten. Die Sonnenscheinstunden sind deutlich geringer. Deshalb heißt es jetzt durchhalten, denn der nächste Frühling kommt bestimmt! Und der erste Vorbote ist schon da: heute startet die Eisdiele nebenan in die Freiluftsaison 2013!
In unserem heutigen newsletter 8/2013 haben wir folgende Informationen rund um das Leben mit Behinderung für Sie:


Sport
Seit gestern in den Kinos: „Gold – Du kannst mehr als du denkst“
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Zum Inhalt: Der Film erzählt die bewegenden Lebensgeschichten dreier außergewöhnlicher Menschen und Spitzensportler: Henry Wanyoike, blinder Marathonläufer aus Kenia, Kirsten Bruhn, querschnittgelähmte Schwimmerin aus Deutschland, und Kurt Fearnley, australischer Rennrollstuhlfahrer. Über ein Jahr lang hat das Filmteam die Athleten begleitet – auch zu den Paralympics in London 2012. Der Film hat zwar bei der Berlinale keine Auszeichnung erhalten, aber er zählt sicher zu den vielversprechenden Filmen, die man einfach gesehen haben muss. Mehr zum Film finden Sie unter » externer Link «/


Leben
Inklusionsbeirat sieht durch vorgeburtliche Diagnostik Lebensrecht behinderter Menschen bedroht
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Der Inklusionsbeirat beim Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen hat am Montag ein Positionspapier zur Bioethik vorgelegt. Darin werden Präimplantationsdiagnostik und Pränataldiagnostik auf den Prüfstand gestellt. Nach Ansicht des Inklusionsbeirats tragen diese biomedizinischen Praktiken dazu bei, die Existenzberechtigung von Menschen mit Behinderung infrage zu stellen und sie zu diskriminieren. Die Praktiken seien daher schädlich im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Mehr dazu unter » externer Link «


Gesundheit I
Verbesserung bei langfristigen Heilmittelbehandlung behinderter Menschen
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Es war einfach zäh. In der Vergangenheit mussten Menschen mit Behinderung oft langwierig dafür kämpfen, eine langfristige Verordnung für die so dringend benötigten Heilmittel wie Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie zu erhalten. Dabei wurde die medizinische Notwendigkeit nie bezweifelt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (stimmberechtigte Mitglieder sind die Vertreter der Ärzteorganisationen und der Krankenkassen) hat sich nun geeinigt, in welchen Fällen eine langfristige Verordnung erfolgen soll. Der Beschluss trat am 22. November 2012 bereits in Kraft. Hier finden Sie das Merkblatt, den Wortlaut des Beschlusses sowie weitere Informationen: » externer Link «/


Gesundheit II
GKV-Spitzenverband: Vereinbarung über Praxisbesonderheiten für Heilmittel
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Die Vereinbarung zwischen Ärzten und Krankenkassen trägt einen „sperrigen“ Titel: „Vereinbarung über Praxisbesonderheiten für Heilmittel nach § 84 Abs. 8 Satz 3 SGB V unter Berücksichtigung des langfristigen Heilmittelbedarfs gem. § 32 Abs. 1 a SGB V“. Sie gilt seit Jahresanfang 2013. Damit soll Menschen mit Behinderung der Zugang zu ärztlichen Verordnungen einfacher werden, da Ärzte bei einer Verordnung nicht mehr befürchten müssen, bei Überschreitung des Budgets in Regress genommen zu werden. Liegt also eine Diagnose / Behinderung vor, die in der Liste aufgeführt ist, werden Heilmittelverordnungen aufgrund der Diagnose bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen von Arztpraxen nicht mehr negativ berücksichtigt. Die Vereinbarung finden Sie hier: » externer Link «
Menschen mit Behinderung, deren Diagnose nicht in dieser Liste zu finden ist, sollten die Möglichkeit der langfristigen Verordnung von Heilmitteln nutzen.
Wichtig: geben Sie uns Rückmeldung, wie die Umsetzung in der Praxis funktioniert. Gemeinsam mit unsrem Bundesverband setzen wir uns weiter dafür ein, dass Menschen mit Behinderung ohne zusätzliche Hürden die notwendigen Hilfen erhalten.


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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