Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 14/2008

Guten Tag ...,



… Schule hat begonnen und auch wir melden uns wieder gut erholt aus der Sommerpause mit aktuellen Informationen zurück.


Fachtagung am 24. September 2008 in Stuttgart
„Gute Nacht!“ – Was bedeutet die Nacht für Menschen mit schweren Behinderungen
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Die Nacht ist vor allem die Zeit des Schlafens und damit die Kraftquelle für den kommenden Tag. Doch die meisten schwer behinderten Menschen leiden – aus unterschiedlichen Gründen – unter Schlafstörungen – und damit auch deren pflegende Familienangehörige. Wie die Nacht gestaltet werden kann, steht im Mittelpunkt der gemeinsamen Fachtagung unseres Landesverbandes und der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Das Programm und ein Anmeldeformular finden Sie unter www.lv-koerperbehinderte-bw.de.


Land Baden-Württemberg hat Programm „STÄRKE“ gestartet
Ziel: Elternkompetenzen stärken
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Am 1. September 2008 ist das neue Programm „STÄRKE“ gestartet. Ziel ist es, Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen und die Elternkompetenzen zu stärken. Im Jahr 2008 stehen dafür 1,5 Mio. Euro bereit, in den Jahren 2009 bis 2013 jährlich 4 Mio. Euro. Das neue Landesprogramm hat zwei Komponenten:
a) Eltern neugeborener Kinder erhalten Bildungsgutscheine im Wert von 40 Euro, die sie bei Bildungsträgern im Laufe des ersten Lebensjahres des Kindes für entsprechende Kurse einlösen können.
b) Zusätzlich werden Familien in besonderen Lebenslagen (zu denen auch das Leben mit einem behinderten Familienmitglied zählt) in Form spezieller Familienbildungsangebote und im Bedarfsfall auch durch aufsuchende Einzelfallberatung (je Familie stehen max. 1.000 Euro bereit) unterstützt.
Wie und in welcher Form speziell Familien mit behinderten Kindern an dem Programm teilnehmen können, klären wir derzeit mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg ab. Allgemeine Informationen zu dem neuen Förderprogramm finden Sie unter www.sozialministerium-bw.de/de/STAeRKE/188372.html.


Neues Verzeichnis:
Stationäre Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation
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Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat das „Verzeichnis von stationären Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation“ auf einer CD-ROM aktualisiert (3. Auflage, Stand: Juli 2008). Erfasst sind das gesamte Behandlungsspektrum und die Spezialisierung von über 650 Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation deutschlandweit. Mit einer Suchfunktion ist z.B. auch abrufbar, ob die Einrichtung barrierefrei ist oder die Unterbringung von Erwachsenen oder Kindern als Begleitperson möglich ist.
Die CD-ROM „Verzeichnis von stationären Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation“ gibt es bei der BAR (Walter-Kolb-Straße 9 – 11 in 60594 Frankfurt am Main, info@bar-frankfurt.de) und kostet 5 Euro zzgl. Versandkosten.


Chronikerregelung:
Keine Beratungspflicht für Menschen mit wesentlicher geistiger Behinderung
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Chronisch kranke Menschen müssen nur Zuzahlungen bis zu ein Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen leisten – vorausgesetzt, sie haben zuvor regelmäßig Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch genommen. Am 19. Juli 2007 hatte der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass es auch künftig keine verpflichtende Teilnahme an solchen Vorsorgeuntersuchungen geben könne, da auch diese Nutzen und Risiken beinhalten. Allerdings sind gesetzlich Versicherte verpflichtet, sich von einem Arzt mit Erreichen des jeweiligen Anspruchsalters einmalig über Vor- und Nachteile der jeweiligen Früherkennung (Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs) beraten zu lassen. U. a. Versicherte mit einer „wesentlichen geistigen Behinderung“, denen die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen nicht zugemutet werden kann oder bereits an der zu untersuchenden Erkrankung leiden, sind von der Pflicht zur Beratung ausgenommen.
Auf Anregung der Bundesvereinigung Lebenshilfe hat der G-BA am 19. Juni 2008 nun den Begriff „wesentlich geistige Behinderung“ aus dem SGB XII übernommen. Laut § 2 der Verordnung trifft dies auf Personen zu, die „in Folge einer Schwäche ihrer geistigen Kräfte in erheblichem Umfang in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt sind.“ Dadurch soll nach Aussage des G-BA auch ein vereinfachter Nachweis gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen möglich sein (z.B. durch Vorlage einer sog. Kostenanerkennung für die Aufnahme in einer WfbM).
Der Beschluss ist bislang vom Bundesministerium für Gesundheit nicht beanstandet worden und kann unter www.g-ba.de/informationen/beschluesse/688/ heruntergeladen werden.



Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin

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Landesverband für Körper-
und Mehrfachbehinderte
Baden-Württemberg e.V.
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Haußmannstrasse 6
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de

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