Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 30/2013

Guten Tag ...,

… wussten Sie schon, dass man im August wahre Sternschnuppenregen beobachten kann? Die Erde kreuzt dann eine Trümmerspur, die der Komet Swift-Tuttle auf seiner Reise durch das Weltall zurückgelassen hat. Dieses nächtliche Feuerwerk ereignet sich am kommenden Montag, 12. August. Lassen Sie sich verzaubern beim Blick in den nächtlichen Sternenhimmel …
In unserem heutigen Newsletter 30/2013 finden Sie folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung:


Petition
Vorsorge / Rehabilitation – Kuranspruch für beide Eltern in besonderen Fällen
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Endspurt, denn die Mitzeichnungsfrist für die Petition 43926 endet am kommenden Montag, 12. August 2013. Es geht um die Erweiterung des § 24 SGB V. Bei - schweren Erkrankungen eines Elternteils oder Kindes, die zu Behinderung oder Tod von Elternteil oder Kind führen, oder - Behinderungen eines Kindes und einem weiteren Geschwisterkind oder - pflegebedürftigem Kind und einem weiteren Geschwisterkind soll ein Kuranspruch für beide Eltern gemeinsam zusammen mit minderjährigen Geschwisterkinder(n) geschaffen werden. Eltern behinderter Kinder haben diese Petition eingereicht. Sie können diese mitunterzeichnen unter » externer Link «


Landespolitik
Anhörung zum Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege
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Mit dem Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG) will die Landesregierung das Heimrecht modernisieren. Damit sollen mehr ambulante Wohnformen für Menschen mit Behinderung bzw. alten Menschen möglich werden. Diese Zielsetzung ist absolut richtig und wichtig. Doch im Entwurf des Gesetzes gibt es viele unbestimmte Rechtsbegriffe, die viele Fragen offen lassen. In einer Gesprächsrunde im Sozialministerium konnten die Verbände vor Ablauf der Anhörungsfrist ihre Fragen stellen. Doch alle Fragen konnten in dieser Runde nicht abschließend beantwortet werden. Die große Sorge ist, dass für ambulant begleitete Wohngemeinschaften oder für selbst organisierte sog. Demenz-WGs und Wachkoma-WGs künftig nur noch als „Klein-Heime“ möglich sind. Im Gesetz wird zudem unterschieden zwischen „Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf“ sowie „Menschen mit Behinderung“. Doch es ist nicht ganz klar, wie diese Begriffe voneinander abgegrenzt werden. Wir haben aus Sicht von Menschen mit schweren Behinderungen und deren Familien eine umfangreiche Stellungnahme formuliert. Sie können diese nachlesen unter » interner Link «


Rechtsprechung
Bundesgerichtshof: Elternunterhalt – angemessenes Eigenheim bleibt außen vor
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch eine Frage zu klären, die viele Töchter und Söhne bewegt, deren pflegebedürftige Eltern in einem Pflegeheim leben. In dem aktuellen Fall ging es um die Frage, ob der unterhaltspflichtige Sohn seine Eigentumswohnung (= Vermögen) verkaufen muss, um seine Unterhaltspflicht gegenüber der im Pflegeheim lebenden Mutter leisten zu können. Der BGH hat nun entschieden, dass der „selbst genutzte angemessene Wohnraum“ geschütztes Vermögen bleibt. Unterhaltspflichtige Kinder können 5 Prozent ihres Bruttoeinkommens für ihre eigene Altersvorsorge sparen. Mehr dazu finden Sie unter » externer Link «
Die nächste Ausgabe der Sendung ARD-Ratgeber „Recht“ am 31. August 2013 wird ausführlich über diese BGH-Entscheidung berichten.


Bilanz
Bundesbehindertenbeauftragter Hüppe legt seine Bilanz vor
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„Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie nicht will, sucht Begründungen.“ Damit fasst Hubert Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung seine Bilanz für die 17. Legislaturperiode vor. Handlungsbedarf besteht weiter in nahezu allen Lebensbereichen. Teilhabe mitten in der Gesellschaft ist oft noch nicht verwirklicht. Fast alle Akteure bekennen sich zwar zur Inklusion, konkrete Schritte fehlen aber häufig noch. Im Bildungsbereich und im Arbeitsleben etwa steigt die Zahl der Menschen in Sondereinrichtungen teilweise weiter an. Sie finden den gesamten Bericht unter » externer Link «


Arbeit
Bundesregierung präsentiert neuen Teilhabebericht
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Am Mittwoch, 31. Juli 2013, hat die Bundesregierung den neuen Teilhabebericht über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen vorgestellt. Dabei wird deutlich, dass die Lebenssituation behinderter Menschen sehr unterschiedlich ist. Unbefriedigend ist noch immer die Teilhabe am Arbeitsleben. Ein Förderprogramm (50 Mio. Euro) soll die Inklusion in Arbeit und Ausbildung verbessern. Mehr zum Teilhabebericht finden Sie unter » externer Link «


In eigener Sache …
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Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Interesse an unserem newsletter und die vielen Rückmeldungen, die Sie uns immer wieder geben! Das tut uns immer richtig gut!
Es ist schön, Sie als Wegbegleiter unserer Arbeit zu haben! Und wenn Sie unsere Arbeit auch mit einer kleinen Spende unterstützen möchten, so finden Sie alle Angaben dazu unter » interner Link «


Zu guter Letzt …
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„Urlaub ist, nichts zu tun und den ganzen Tag dafür zur Verfügung zu haben.“
Mit diesem Zitat eines unbekannten Verfassers verabschieden wir uns in unsere – wohlverdiente – Sommerpause. Wir melden unseren mit unseren lvkm-newsletter 31/2013 zurück am 6. September 2013.

schöne Ferien und freundliche Grüße

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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