Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 39/2011

Guten Tag ...,


… auch in baden-württembergischen Fasnetshochburgen beginnt heute, am 11.11.11 um 11.11 Uhr, die fünfte Jahreszeit. Und auch die Standesämter melden an einem solchen Schnapszahl-Tag „ausgebucht“, denn Brautpaare mögen solche Daten. Doch nur selten verheißen sie das große Glück. Psychologen warnen gar vor dem Glauben an die Symbolik solcher Daten. Wir wünschen jedenfalls allen heutigen Brautpaaren viel Glück!
In unserem heutigen newsletter 39/2011 finden Sie folgende aktuelle Informationen rund um das Leben mit Behinderung:

Mobilität
Petition zum Eisenbahnrecht entschieden: Barrierefreier Zugang zum Bahnsteig?
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Am 7. März 2007 haben wir eine öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht und gefordert, § 2 Abs. 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) zu ändern und ein Verschlechterungsverbot in Sachen Barrierefreiheit zu verankern mit dem Ziel, dass ein vorhandener barrierefreier Zugang zum Bahnsteig bei baulichen Veränderungen erhalten bleibt oder hergestellt wird. Insgesamt haben 5.538 Menschen die Petition unterstützt. Auslöser war die Situation am Bahnhof Oberkochen im Ostalbkreis. Nach gut 4 ½ Jahren (dazwischen war auch ein Regierungswechsel in Berlin) hat der Deutsche Bundestag am 22. September 2011 das Petitionsverfahren abgeschlossen. Am Bahnhof Oberkochen sind zwischenzeitlich Aufzüge nachgerüstet und somit ein stufenloser Zugang zum Bahnsteig möglich. Die weitergehende Forderung hat der Bundestag abgelehnt, da die geforderte Ausweitung zusätzliche Finanzmittel benötige und dies nicht machbar sei. Sie finden die ausführliche Begründung unter » interner Link «


Gedenken
Erinnerung an die Euthanasie-Aktion „T 4“ im „Dritten Reich“
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Am Mittwoch, 9. November, wurde deutschlandweit an die Opfer des Naziregimes gedacht. Rechtzeitig zum diesjährigen Jahrestag wurde die Informations- und Gedenkseite für die 300.000 Opfer der NS-„Euthanasie“ im Internet unter » externer Link «.


Inklusion
„Bärenstarke“ Aktion in der Züricher Fußgängerzone – Annäherung im Bärenkostüm
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Unsere Schweizer Nachbarn sind ganz schön pfiffig, wenn es darum geht, auf die Lebenssituation behinderter Menschen im Alltag aufmerksam zu machen. Der „Kommen Sie näher“-Bär ist der Star der neuen Kampagne von „Pro Infirmis“, der Schweizer Fachorganisation für Menschen mit Behinderung. Die Idee, die hinter der Kampagne steckt ist einfach: Berührungsängste abbauen, durchsichtige Wände durchbrechen, Zäune niederreißen, die es noch immer viel zu oft zwischen Menschen mit und ohne Behinderung gibt. Der Slogan lautet „Müssen wir uns verkleiden, damit wir uns näher kommen?“ Der ergreifende Spot, der wachrüttelt, finden Sie unter » externer Link «
Die ganze Geschichte zum Nachlesen finden Sie unter » externer Link «


Spartipp
Befreiungen bei der Zweitwohnungssteuer für Menschen mit Behinderungen möglich
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Einige Unistädte erheben eine sog. Kommunale Zweitwohnungssteuer, aber auch Heilbronn und ab Januar 2012 folgt Esslingen. Vereinzelt haben nun Mitgliedsfamilien uns angefragt, ob sie diese Steuern zahlen müssen, wenn das erwachsene behinderte Kind mit Behinderung den Hauptwohnsitz in einem Wohnheim hat und noch immer mit einem Zweitwohnsitz bei den Eltern gemeldet ist. Die von den Gemeinderäten beschlossenen Satzungen über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer sehen i.d.R: Steuerbefreiungen u. a. vor für Jugendhilfeeinrichtungen sowie für Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen bzw. alte Menschen (Pflegeheime, Wohnheime der Eingliederungshilfe, usw.). Die Befreiung gilt auch für Zweitwohnungen, wenn sich die Hauptwohnung in einer solchen Einrichtung befindet. Kurzum: auch der Zweitwohnsitz bei den Eltern ist befreit.


Fernseh-Tipp
… schon umgeschaltet? Am 30. April 2012 endet der analoge Fernsehempfang
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Seit einiger Zeit laufen Werbespots im Fernsehen, doch so manche Bürger sind noch ziemlich verunsichert. Zum 30. April 2012 endet die analoge Satellitenübertrag von Fernsehprogrammen. Wer nicht rechtzeitig umschaltet auf den digitalen Empfang, sieht danach nur noch einen schwarzen Bildschirm. Sie können aber ganz einfach prüfen, ob Sie noch handeln müssen. Schalten Sie Fernsehgerät an, wählen ARD; ZDF, SWR; RTL, SAT1 oder ProSieben und gehen Sie auf Ihrer Fernbedienung auf die Videotextseite 198. Je nachdem erscheint dann die Meldung „Sie empfangen bereits digital“ oder „Analoge Satellitenabschaltung“. Mehr zum Thema finden Sie auch unter » externer Link «


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen
mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V.
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Haußmannstrasse 6
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
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