Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 1/2021

Guten Tag ...,

…die Generalversammlung der Vereinten Nationen haben das Jahr 2021 zum „Internationalen Jahr für Obst und Gemüse“ ausgerufen. Dadurch soll nachhaltige und gesunde Ernährung weltweit ins Bewusstsein der Menschen kommen. Und Gesundheit ist ein hohes Gut, wie wir alle im Coronajahr 2020 in besonderem Maße erfahren mussten …

Wir hatten Ihnen in unserem letzten lvkm-Newsletter 47/2020 zugesagt, Sie unverzüglich auch in unseren Winterferien zu informieren, wenn es aktuelle Informationen zu Corona gibt. Und daher erhalten Sie die erste Ausgabe des lvkm-Newsletters ausnahmsweise am Wochenende …


Gesundheit
Heute veröffentlicht: Die ab Montag, 11. Januar 2021 geltende Allgemeine Corona-Verordnung BW
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Nachdem sich diese Woche die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin über die Eckpunkte des weiteren Vorgehens in der Coronakrise verständigt hatten, hat die Landesregierung BW gestern (8.1.2021) die ab Montag geltenden Regeln in der allgemeinen Corona-Verordnung BW beschlossen. Diese wurde heute (9.1.2021) veröffentlicht. Sie finden diese zum Nachlesen unter » externer Link «/

Bereits am Freitagvormittag traf sich der Landtag BW zu einer außerordentlichen Sitzung, um über die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zu beraten. Die Regierungserklärung finden Sie zum Nachlesen unter » externer Link «/

Die wichtigsten Punkte: der harte lockdown wird bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Dem Handel wird ab Montag ein „Click-und-collect“ erlaubt, d.h. man kann Waren online oder telefonisch vorab im Geschäft bestellen und dann dort abholen. Die Kontaktbeschränkungen werden weiter eingeschränkt; ein Haushalt darf sich nur mit einer Person eines weiteren Haushalts treffen (§ 9 Abs. 1 Ziffer 2 Corona VO BW). Kinder der jeweiligen Haushalte bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Erlaubt ist dabei auch die unentgeltliche gegenseitige Kinderbetreuung zweier Familien („Betreuungsgemeinschaft“). Eine Übersicht über die ab Montag – vorerst bis 31. Januar 2021 geltenden Regelungen finden Sie unter » externer Link «


Gesundheit
Regelungen für Kindertagesstätten und Schulen in BW ab 11. Januar 2021 / Sonderregelungen für SBBZ mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung
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Kindertagesstätten und Grundschulen bleiben geschlossen. Ob eine Öffnung „unter Pandemiebedingungen“ ab 18. Januar 2021 erfolgen kann, soll am 14. Januar 2021 entschieden werden. Dies ist abhängig von der weiteren Entwicklung der Infektionszahlen.

Sonderregelungen gibt es u.a. für SBBZ mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung. Sie bleiben geöffnet, können also „Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen“ anbieten. Generell gilt aber seit Beginn der Pandemie im März 2020, dass für alle Schülerinnen und Schüler selbstverständlich die Schulpflicht besteht – die Präsenzpflicht aber ausgesetzt ist. Eine Notbetreuung ist für Kinder bis zur 7. Klasse anzubieten.

Eine Zusammenfassung (sowie auch die Schreiben des Kultusministeriums an die Schulen) finden Sie unter » externer Link «

Die Deutsche Presseagentur (dpa) meldet heute (9.1.2021) eine Debatte um den Präsenzunterricht von Kindern mit Behinderung. Demnach fordern Lehrer und Betreuer in einer Petition, SBBZ nur für den Präsenzunterricht zu öffnen, wenn der Gesundheitsschutz gewährleistet ist. Das Kultusministerium wolle nochmals die betroffenen Schulkindergärten und SBBZ mit entsprechenden Hygieneartikel und Schutzausrüstung (wie z.B. FFP2-Masken) zur Verfügung stellen. Mehr dazu unter » externer Link «

Wir haben sehr unterschiedliche Rückmeldungen von Eltern, Kindern sowie Lehrkräften an SBBZ zur Frage des Präsenzunterrichts erhalten. Viele Familien sind froh, dass ihre Kinder mit schweren Behinderungen durch die Schule einen geordnete Tagesstruktur haben und die Eltern in dieser Zeit etwas entlastet sind. Gleichwohl ist die Sorge um die Gesundheit bei allen deutlich spürbar. Was ist Ihre Meinung zur Öffnung der SBBZ? Ihre Meinung interessiert uns! Schreiben Sie uns eine Mail an info@lv-koerperbehinderte-bw.de


Gesundheit
Fragen und Antworten zur Covid19-Impfung
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Die Impf-Verordnung der Bundesregierung vom 18. Dezember 2020 und die darin enthaltende Priorisierung lässt vor allem bei Menschen mit schweren Behinderungen, die unstrittig zur Risikogruppe zählen, aber zuhause oder in ambulant betreuten Wohnen leben, Fragen offen. Die Verordnung finden Sie zum Nachlesen finden Sie unter » externer Link «

Fragen und Antworten zur Covid19-Impfung finden Sie unter » externer Link «

Impfungen für Kinder / Jugendliche mit schweren Behinderungen unter 16 / 18 Jahren sind bislang nicht möglich. Die bisher zugelassenen Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna sind dafür nicht zugelassen. Wir sind dabei, Antworten auf diese und weitere Fragen (z.B. Zulassungsstudien für Kinder / Jugendliche, Offline-Use für diesen Personenkreis) versuchen wir derzeit zu finden. Wenn auch Sie Fragen rund das Thema Impfen haben, schreiben Sie uns eine Mail an info@lv-koerperbehinderte-bw.de. Wir versprechen Ihnen, uns um Antworten zu kümmern.


Unser „Zitat der Woche“
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„Begrüße das neue Jahr vertrauensvoll und ohne Vorurteile. Dann hast Du es schon halb zum Freunde gewonnen!“ (Novalis, deutscher Schriftsteller, 1772 - 1801)

Bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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