Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 7/2023

Guten Tag ...,

… kennen Sie die Bauernregel „nach Matthias (24.2.) geht kein Fuchs mehr über das Eis“? Möge es daher am Wochenende nicht mehr allzu kalt werden und – im übertragenen Sinne – möge es bald in der Ukraine wieder Frieden sein.

In unserer heutigen Ausgabe 7/2023 haben wir Ihnen folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung ausgesucht - und heute sind auch mal wieder Corona-Infos dabei ...


Familie
Entlastung in weiter Ferne: keine Kurzzeit für Kinder und Jugendliche mit schweren Behinderungen im Kreis Esslingen
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Seit über 10 Jahren hoffen und engagieren sich Familien unserer Mitgliedsorganisation Rückenwind für Familienentlastung und für stationäre Kurzzeitangebote im Kreis Esslingen. Nicht erst seit Corona sind die Familien mit Kindern mit komplexen Behinderungen am Limit und darüber. Große Hoffnungen setzten sie auf die Pläne der Diakonie Stetten, im dritten Anlauf in Baltmannsweiler die dringend benötigten Plätze zu schaffen. Am Montag stoppte diese das Projekt aufgrund der steigenden Baupreise. Leidtragende sind die Familien, die so dringend eine wohnortnahe Entlastung brauchen. Alternativen gibt es in der Region Stuttgart nicht. Der Bedarf an Entlastung ist riesig, wie eine von uns vor über 10 Jahren durch eine – nicht repräsentative – Umfrage bei den Eltern an SBBZ K zeigt. Aus unser Sicht ist es ein Trauerspiel. Mehr dazu unter » externer Link «


Gesundheit / Corona
Baden-Württemberg hebt alle Corona-Verordnungen zum 1. März 2023 auf
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Gesundheitsminister Manne Lucha hat gestern erklärt, dass die Landesregierung plane, alle Corona-Verordnungen zum 1. März 2023 aufzuheben. In den vergangenen 3 Jahren gab es allein im Land 70 Verordnungen und weitere 300 Spezialregelungen der einzelnen Ministerien. Auch der Bund lockert weitere Einschränkungen. Ab 1. März 2023 entfällt Masken- und Testpflicht für Bewohner und Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, also auch in Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen. Mehr dazu unter » externer Link «


Gesundheit / Corona
Nach der Corona-Pandemie: Empfehlungen zum (betrieblichen) Infektionsschutz
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz vor Covid-19, Grippe und Erkältungskrankheiten veröffentlicht. Nach dem Ende der vielen Corona-Verordnungen sind wir nun wieder alle vorrangig selbst verantwortlich, uns und andere vor Ansteckungen zu schützen. Dazu zählt: wer krank ist, bleibt zuhause. Und die AHA + L Formel schützt auch künftig vor vielen Atemwegserkrankungen. Mehr dazu unter » externer Link «


Energie / Finanztipp
Bundesregierung: Start der Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023
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Gut zu wissen: die vom Bund beschlossene Gas- und Wärmepreisbremse umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar 2023. Für private Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen ist der Gaspreis bei 12 Cent/kwh gedeckelt, für Fernwärme bei 9,5 Cent. Diese Preise gelten für 80 % des voraussichtlichen Jahresverbrauchs, für die restlichen 20 % gilt der marktübliche Preis. Verbraucher müssen nicht selbst aktiv werden, um die Entlastung zu erhalten. Die Versorgungsunternehmen berücksichtigen dies bei der Abrechnung bzw. die Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung. Mit dem Energiekostenrechner können Sie ermitteln, wie hoch Ihre Entlastung sein wird. Mehr dazu unter » externer Link «

Der Bundestag hat im Dezember 2022 auch eine Entlastung für Nutzer von Öl, Flüssiggas- und Pelletheizungen beschlossen. Die Länder sollen die Entlastung auszahlen und dem Bund in Rechnung stellen. Wie das konkret aussieht und wie die Verbraucher entlastet werden, wird noch immer beraten. Sobald die Regelungen Baden-Württemberg bekannt sind, informieren Sie wieder an dieser Stelle.


Unser „Zitat der Woche“
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„Der Friede ist ein Baum, der eines langen Wachstums bedarf.“ (Antoine St. Exupery, französischer Schriftsteller, 1900 - 1944)


Bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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