Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 1/2012

Guten Tag ...,

… „klopft an Türen, pocht auf Rechte!“ lautet das aktuelle Motto der Sternsinger. Sie zogen von Haus zu Haus, sangen und machten auf diese Weise auf die Not von Kindern aufmerksam. Und wir? Auch wir werden in 2012 auf die Umsetzung von Rechten für Menschen mit Behinderung hierzulande pochen und bitten Sie, uns dabei kräftig zu unterstützen! Doch zuvor wünschen wir Ihnen noch alles Gute für das Jahr 2012 – vor allem Gesundheit!
In unserem heutigen newsletter 01/2012 erhalten Sie erstmals im noch jungen Jahr 2012r folgende aktuelle Informationen rund um das Leben mit Behinderung:


Kunst im Kultusministerium
Ausstellung des Schulkindergartens des Hör-/Sprachzentrums Heidelberg/Neckargemünd
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Pablo Picasso formulierte einst „Als Kind ist jeder ein Künstler …“ und der Schulkindergarten übernahm dies als Leitsatz für die Kunstausstellung im Foyer des Kultusministeriums im Stuttgarter Neuen Schloss. Erstmals öffnet das Ministerium seine Räume für Kinderkunst aus einem Schulkindergarten. Die Kunstwerke der jungen Künstler sind vom 15. Januar bis 28. Februar 2012 während den Öffnungszeiten des Kultusministeriums für die Öffentlichkeit zugänglich.


TV-Tipp
ARD-Ratgeber „Recht“ am Samstag, 14. Januar 2012, 17.03 Uhr
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Diese Ausgabe des ARD-Ratgebers „Recht“ am 14. Januar 2012 um 17.03 Uhr sollten Sie nicht verpassen. In der Sendung wird u. a. über eine Familie berichtet, die mit Hilfe eines sog. „Behindertentestaments“ ihr behindertes Kind über den Tod der Eltern hinaus absichern will. Ein Thema, das viele Eltern in unserem Verband (und darüber hinaus bewegt).
Sollten Sie (ausnahmsweise) die Sendung nicht direkt im TV ansehen können, haben Sie die Möglichkeit, die ganze Sendung oder einzelne Videobeiträge in der Mediathek anklicken. Nach der Ausstrahlung der Sendung im Ersten gibt es auch noch jede Menge Zusatzinformationen zum Nachlesen.
Mehr zur Sendung finden Sie unter » externer Link «


Ratgeber
Erben: Behindertentestament
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Da der „ARD-Ratgeber: Recht“ das Thema Behindertentestament aufgreift, verweisen wir heute ebenfalls auf die hervorragenden Rechtsratgeber „Vererben zugunsten behinderter Menschen“ und „Der Erbfall – was ist zu tun?“, die unser Bundesverband herausgibt. Sie finden beide Ratgeber unter » interner Link «


Argumentationshilfe
Kürzung von anteiligem Pflegegeld teilweise rechtswidrig
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Menschen mit Behinderung, die im Wohnheim leben und am Wochenende oder in den Ferien bei ihren Eltern zu Besuch sind, erhalten pro Pflegetag in der Familie anteiliges Pflegegeld. Seit kurzem berechnen die gesetzlichen Pflegekassen das Pflegegeld anders. Sie berufen sich bei ihrer neuen Berechnung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. März 2001 (Az. B 3 P 10/00 R). Die Folge: Die Eltern erhalten teilweise erheblich weniger Pflegegeld. Aus der Sicht der Selbsthilfeverbände wird das Urteil nicht fehlerfrei umgesetzt. Deshalb empfehlen wir Ihnen gegen die anteilige Kürzung des Pflegegeldes Widerspruch einzulegen. Wir haben dazu eine Argumentationshilfe sowie einen Musterwiderspruch erarbeitet, den Sie nachlesen können unter » interner Link «


Mutmacher
„Wachsen mit der Aufgabe“ - Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung
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Das neue Jahr fing gut an. Die Südwestpresse berichtete am 4. Januar 2012 ausführlich über Integrationsfirmen im Südwesten, die Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen anbieten. Der Artikel ist sowohl in der Südwestpresse als auch in der Badischen Zeitung erscheinen. Sie können ihn nachlesen unter » externer Link «


Zu guter Letzt:
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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt allen PC-Nutzern einen Selbsttest ihres PC, nachdem unzählige Computer weltweit von Hackern mit einer Schadensoftware manipuliert wurden. Für den Selbsttest gehen Sie auf » externer Link «.

„Eine Wüste kann ich nicht an einem Tag verändern. Aber anfangen kann ich mit einer Oase.“ (Phil Bosman)


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen
mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V.
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Haußmannstrasse 6
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
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