Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 22/2011

Guten Tag ...,


… vorgestern blickten wir auf den 50. Jahrestag des Mauerbaus zurück. “Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.“ Diesen Satz sagte der damalige DDR Staats- und Regierungschef Walter Ulbricht in einer Pressekonferenz am 15. Juni 1961. Die Mauer ist längst wieder gefallen. Und Viele kennen auch den 17. Juni nicht mehr als Feiertag.
In unserem heutigen newsletter 22/2011 haben wir folgende aktuelle Informationen rund um das Leben mit Behinderung für Sie zusammengestellt.


In die Mitte der Gesellschaft
Bundesregierung hat Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung beschlossen
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Am Mittwoch, 15. Juni 2011, hat die Bundesregierung den Nationen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention beschlossen. Er trägt den Titel „Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ und will in den kommenden 10 Jahren diesen Leitgedanken Schritt für Schritt umsetzen. Weltweit gibt es weit über eine Milliarde Menschen mit einer Behinderung, in Deutschland sind es etwa 9,6 Millionen Menschen. Dies entspricht rund 11,7 % der Bevölkerung. Mehr dazu finden Sie unter » externer Link «
Den 210-seitigen Nationalen Aktionsplan können Sie im Detail nachlesen unter » externer Link «
Baden-Württemberg plant ein Landesmaßnahmepaket für November 2011. Die Federführung liegt beim Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg. Wir hoffen, dass es nicht bei den vielen guten Worten bleibt, sondern gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Verbänden konkrete Umsetzungsschritte folgen.


Mit der Bahn einfacher mobil
Ab 1. September 2011 soll die sog. „50-km-Regelung“ entfallen
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Die Deutsche Bahn schafft gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Erleichterungen für schwer behinderte Bahnreisende. Bislang haben schwer behinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen Freifahrten im Öffentlichen Personennahverkehr innerhalb von 50 km um den Wohnort. Dies wird im Schwerbehindertenausweis und dem dazugehörenden Streckenverzeichnis (Beiblatt zur Wertmarke) aufgelistet. Ab 1. September 2011 soll diese „50-km-Regelung“ entfallen. Die schwer behinderten Menschen, die die entsprechende Berechtigung haben, können dann bundesweit unentgeltlich die Nahverkehrszüge nutzen. Dies hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Hubert Hüppe, am Dienstag mitgeteilt. Mehr dazu unter » externer Link «


Leitsatzentscheidung
Bundesgerichtshof: Verwaltung des Barbetrages als Verpflichtung des Heimträgers
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Mit dem Urteil vom 2. Dezember 2010 (Az.: III ZR 19/10) stellt der Bundesgerichtshof (BGH) klar, dass die gesetzlichen Betreuer nicht verpflichtet sind, die tatsächliche Verwaltung des Barbeitrags von Heimbewohnern mit Behinderung zu übernehmen. Sofern ein Heimbewohner bei der Verwaltung seines Barbetrages („Taschengeld“) Unterstützungsbedarf hat, kann die Verwaltung eine Leistung der Eingliederungshilfe sein. Das Urteil finden Sie zum Nachlesen unter » externer Link «


Mut-mach-Geschichte
SWR-Sendung „Odysso“ vom 16. Juni 2011, 22 Uhr – „Blind mit Kind“
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Nicole Plaul und Reiner Hoster aus Mainz fallen in der Öffentlichkeit mit ihrer kleinen Tochter Dana auf: Die Eltern sind blind, ihr Kind sieht, allerdings eingeschränkt. Können die beiden mit ihrem Handicap denn verantwortungsvolle "gute Eltern" sein? Einblicke in eine besondere Erziehungssituation gibt die gestern ausgestrahlte Wissenssendung „Odysso“ im Südwestfernsehen (SWR) im Videobeitrag „Blind mit Kind.“ Sie finden die beeindruckende Mut-mach-Geschichte unter » externer Link «


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen
mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V.
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Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
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