Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 25/2020

Guten Tag ...,

… „Wir, die Völker der Vereinten Nationen – fest entschlossen, künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren....“ lauten die ersten Worte der Präambel der UN-Charta. Der Gründungsvertrag der Vereinten Nationen (UN) wurde heute vor 75 Jahren, am 26. Juni 1945, in San Francisco unterzeichnet – und heute noch so aktuell wie damals. Und weil wir aktuell – nicht nur in Stuttgart – schwierige Zeiten erleben, gönnen wir uns zwischendurch etwas Süßes – und erinnern an den heutigen „Tag des Schokoladenpuddings“, der bislang – leider – nur in den USA gefeiert wird...

In unserer heutigen Ausgabe 25/2020 haben wir folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung für Sie ausgesucht - wobei der Schwerpunkt aus aktuellem Anlass noch immer auf Corona liegt.


Gesundheit
Neue Corona-Verordnung BW gilt ab 1. Juli 2020 – weitere Lockerungen, Wegfall einzelner Spezial-Verordnungen
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Übersichtlicher und verständlicher ist die ab 1. Juli 2020 geltende neue Corona-Verordnung BW. Und sie enthält weitere Schritte zurück in den „normalen“ Alltag. Einige Spezial-Verordnungen werden jetzt aufgehoben und die Inhalte – soweit erforderlich – in der allgemeinen Corona-Verordnung BW aufgenommen. Abstandsregeln und Maskenpflicht bestehen weiterhin. 20 Personen können sich im öffentlichen oder im privaten Raum treffen.Veranstaltungen sind bis 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmern feste Sitzplätze zugewiesen werden und es ein vorher festgelegtes Programm gibt (z.B. Kulturveranstaltung, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlung). Bei Veranstaltungen sind die Hygieneanforderungen zu beachten und ggf. auch Hygienekonzepte zu erarbeiten. Weitere Informationen, die Links zu weiteren Spezialverordnungn sowie den Text der neuen allgemeinen Corona-Verordnung finden Sie unter » externer Link «/


Gesundheit
Weitere Klarstellungen bei Abstandsregelungen und Maskenpflicht (§§ 2, 3)
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Abstandsregeln gelten u.a. nicht in Kitas und Schulen (auch Schulkindergarten und SBBZ). Das Kultusministerium ist zum Schutz vor Infektion ermächtigt, Bedingungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben, festzulegen (§ 16 Absatz 1). Im öffentlichen Raum muss weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Es gibt Ausnahmen, z.B. wenn der Abstand im Einzelfall nicht zumutbar und dessen Unterschreitung aus besonderen Gründen erforderlich ist. Dies gilt z.B. wenn ein Mensch mit Behinderung eine Begleitperson braucht, um sicher unterwegs sein zu können. Diese Regelung war überfällig. Auch wir haben uns dafür eingesetzt.

Die sog. Maskenpflicht bleibt weiterhin. Es gibt Ausnahmeregelungen u.a. für „für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist“ (§ 2 Abs. 2 Ziffer 2). In der Praxis gab es in den vergangenen Wochen erhebliche Probleme in der Umsetzung. Sozialminister Lucha MdL hat nun an den Handelsverband sowie an die Verkehrsunternehmen geschrieben und diese auf die geltenden Ausnahmen hingewiesen. Auch dafür haben wir uns eingesetzt, denn vielfach wurden Menschen mit Behinderungen der Zutritt zu Ladengeschäften und Verkehrsmittel untersagt.
Wir sind auch weiterhin an Ihren Rückmeldungen und Erfahrungen interessiert. Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@lvkm-bw.de


Gesundheit
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen BW ab 1. Juli 2020 (befristet bis 31. August 2020)
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Gestern Abend wurde die ab 1. Juli 2020 geltenden Regelungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (unter diesen Begriff fallen u.a. auch gemeinschaftliche Wohnformen für Menschen mit Behinderungen) notverkündet. Trotz aller Begrenzungen gibt es nun weitere Lockerungen: keine zeitliche Beschränkung der Besuchszeit, Besuche im Bewohnerzimmer wieder möglich, im Regelfall aber Beschränkung der Besucher auf 2 Personen je Bewohner und Tag, nach Verlassen der Einrichtung (z.B. für eine Spaziergang) müssen Bewohner nicht 14 Tage lang eine sog. Maske tragen. Die neue Verordnung finden Sie unter » externer Link «
Wir werden vielfach von Eltern behinderter Menschen gefragt, ob diese z.B. über das Wochenende wieder nach Hause kommen dürfen. Dazu sagt die Verordnung nichts. Wir haben daher beim Ministerium direkt nachgefragt. Der Infektionsschutz hat hohe Priorität und daher ist auch die Einhaltung der Hygieneanforderungen, Abstandsregeln und Maskenpflicht unumgänglich. Einrichtungen können aber vor Ort ein abgestimmtes Konzept entwickeln und mit dem Gesundheitsamt abstimmen, so dass in Einzelfällen auch ein Besuch im Elternhaus mit Übernachtung dort möglich sein kann.


Gesundheit
Lesetipp: „Alles anders – Corona“ bvkm-Zeitschrift „DAS BAND“ 2-2020
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Eigentlich hätte die aktuelle Ausgabe der bvkm-Zeitschrift „DAS BAND“ das Schwerpunkthema „Partizipation“ aufgreifen wollen. Aber dieses Jahr ist alles anders … und so hat die Redaktion umgeplant und bewegende Berichte über den komplett veränderten Alltag der Familien mit behinderten Kindern zuhause oder auch in Einrichtungen gesammelt. Isolation statt Inklusion? Diese Sorge schwingt in vielen Berichten direkt oder zwischen den Zeilen mit. Es fühlt sich nicht gut an, wenn man plötzlich (wieder) am Rand steht und nicht teilhaben kann und darf …
Auch wir haben einige Beiträge aus unsrem Alltag geliefert. Lesen Sie selbst unter » externer Link «


Gesundheit
Fernsehtipp: Report Mainz - Warum Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung unter Corona-bedingter Isolation leiden
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Am 16. Juni 2020 hat die „Report Mainz“ in der ARD die besonders schwierige Situation von Menschen mit Behinderung oder Demenz aufgegriffen. Isolation statt Inklusion? Mehr dazu unter » externer Link «


Gesundheit
Fernsehtipp: „Die Folgen von Corona“ – ZDF-Sendung „Menschen – Das Magazin“
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Am vergangenen Samstag standen „die Folgen von Corona“ in der Sendung „Menschen – das Magazin“ (ZDF) im Mittelpunkt. Die Corona-Krise hat zu schnellem Handeln gezwungen. Doch die zum Schutz vor weiterer Infektion getroffenen Maßnahmen hatten teils fatale Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen: Isolation statt Inklusion. Das 11-minütige Magazin finden Sie unter » externer Link «


… zu guter Letzt …
SWR-Doku-Festival vom 1. - 3. Juli 2020 nur online – mit UT und AD
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Corona verändert auch das SWR-Doku-Festival 2020. Statt analog in der Stuttgarter Innenstadt ist es nun ins Internet verlegt worden. Drei Tage lang, vom 1. bis 3. Juli 2020 sind alle nominierten Filme online in voller Länge zu sehen. Die Beiträge des SWR sind alle mit Untertitel und Audiodeskription. Dafür haben wir uns lange Jahre eingesetzt. Beiträge des SWR sind: „Bamboo Stories“, „the cave – Klinik im Untergrund“, „kleine Germanen“ und „Wolfgang Rihm – das Vermächtnis“. Neugierig geworden? Dann erleben Sie die spannende Welt des Dokumentarfilms unter » externer Link «/


Unser „Zitat der Woche“
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„Argumente nützen gegen Vorurteile so wenig wie Schokolade gegen Verstopfung.“ (Max Pallenberg, österreichischer Sänger, Schauspieler und Komiker, 1877 - 1934)

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
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Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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