Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 1/2017

Guten Tag ...,

… heute Nacht hat uns das Sturmtief Egon gewaltig durcheinandergewirbelt. Kaum zu glauben, dass das Jahr 2017 – zumindest nach dem Hundertjährigen Kalender – ein „Jahr der Sonne“ sein soll. Wir wünschen Ihnen – und uns – ein gutes, gesundes, glückliches Jahr 2017! Begleiten Sie uns auch 2017 durch das Jahr.
In unserem lvkm-newsletter 1/2017 haben wir für Sie folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung zusammengestellt.


Rückblick
Infomagazin „rolli-aktiv“ Ausgabe 39 erschienen
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Noch vor Weihnachten konnten wir die Winterausgabe unseres Infomagazins „rolli-aktiv“ auf den Postweg bringen mit vielen Informationen aus der Arbeit unseres Landesverbandes. Online finden Sie die 39. (und alle anderen) Ausgaben unter » interner Link «


Ausblick
Es geht weiter … „Toilette für alle“ - „Die beste Idee überhaupt“
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Noch vor Weihnachten konnten wir auch unser 2. Info „Toilette für alle Baden-Württemberg“ mit der Post versenden. Berichtet wird über unsere Aktivitäten im 2. Halbjahr 2016 – und nicht zu vergessen der Hinweis auf den neuen Förderaufruf des Landes. Online finden Sie das Info unter » externer Link «
Schreiben kann man viel – lebendig wird es erst durch das eigene Erleben. Wir bieten Ihnen auf unserer Projektseite auch Hörbeiträge rund um das Thema „Toilette für alle“ an, so kann „Kino im Kopf“ entstehen und auch Sie werden begeistert sein von der „besten Idee überhaupt“. Hören Sie rein, was wir in Stuttgart, Kaisersbach, Heilbronn, Ulm und Waldkirch aufgezeichnet haben, unter » externer Link «
Und nicht vergessen: bis zum 31. März 2017 können noch Anträge auf Investitionsförderung gestellt werden. Den Förderaufrunf des Landes finden Sie unter » externer Link «


Teilhabe
Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist verkündet – und tritt stufenweise in Kraft
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Es ist wohl die umfangreichste Sozialrechtsreform seit Jahrzehnten – und die wohl am heftigsten diskutierte Reform: das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Vor dem Jahreswechsel wurde das Gesetz veröffentlicht, so dass die ersten Regelungen mit dem Jahresbeginn 2017 in Kraft treten konnten. Zugegeben, das ganze Paket zu durchschauen, ist schon allein des Umfangs wegen schwierig. Wir bieten im Laufe des Jahres Infotage an, um vor allem Menschen mit Behinderungen,und deren Familien über die Neuerungen zu informieren.
Der Paritätische Gesamtverband hat einen guten Überblick zusammengestellt. Dort finden Sie auch den Gesetzestext (immerhin noch 107 (!) Seiten), eine Aufstellung, wann was in Kraft tritt sowie Informationen für Wohneinrichtungen. Die Handreichungen sowie das Gesetz finden Sie unter » externer Link «/
Was sich ab 2017 durch das BTHG im Wesentlichen ändert (in Stichworten): Verbesserungen im Recht der Schwerbehindertenvertretung, Verbesserungen der Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Änderungen beim Schwerbehindertenausweis, Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen (bei erwerbstätigen Menschen mit Behinderungen). Eine ausführliche Darstellung finden Sie in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter » externer Link «


Sorge
In Freiburg wurden Leistungskürzungen angekündigten
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Es war schon immer schwierig, wenn Leistungen der Pflegeversicherungen auf Leistungen der Eingliederungshilfe (Sozialhilfe) treffen. Häufig wurde in der Vergangenheit über Vorrang und Nachrang der Leistungen gestritten. Nachdem in Freiburg das Schicksal des Dirk Bergen von den Medien aufgegriffen wurde, wurde ihm zugesagt, dass er auch künftig die notwendigen ambulanten Hilfen in der eigenen Wohnunge erhalten wird. Doch anderen betroffenen Menschen mit Behinderungen wurden nun – laut einem Bericht der „Badischen Zeitung“ - Leistungskürzungen angekündigt. Lesen Sie selbst unter » externer Link «
Wir sind wachsam und deshalb unsere Frage an Sie: gibt es ähnliche Vorgänge auch in Ihrer Region?


Ausschreibung
Förderpreis In Takt 2017 der Miriam-Stiftung – Thema: Chor Inklusiv
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Musik verbindet. Die Miriam-Stiftung hat ihren Förderpreis 2017 zum Thema CHOR INKLUSIV ausgeschrieben. Um den Förderpreis können sich Chöre und Vokalensembles bewerben, die Inklusion und kulturelle Teilhabe am Musikleben aller als ihren Auftrag verstehen und modellhaft umsetzen. Bewerbungsschluss: 17. März 2017. Mehr Infos unter » externer Link «


Unser „Zitat der Woche“
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„Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird wenn es anders wird; aber so viel kann ich sagen, es muss anders werden, wenn es gut werden soll.“ (Georg Christoph Lichtenberg, 1742 - 1799)


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
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