Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 22/2019

Guten Tag ...,

… Blut ist ein besonderer Saft. Daher erinnern wir an den heutigen Weltblutspendetag, der u.a. von der Weltgesundheitsorganisation initiiert wurde. Das diesjährige Motto lautet: „Sicheres Blut für alle“. Der Tag fällt auf den 14. Juni und erinnert damit an den Geburtstag des österreichischen Pathologen und Serologen Karl Landsteiner. Dieser entdeckte 1901 das ABO-System der Blutgruppen und wurde dafür 1930 mit dem Nobelpreis in Medizin ausgezeichnet.

In unserem heutigen Newsletter 22/2019 haben wir heute folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung für Sie ausgesucht:


Mobilität
E-Tretroller sind bald legal auf Radwegen unterwegs
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Ab morgen ist es soweit: E-Tretroller dürfen dann legal in den Städten unterwegs sein – auf Radwegen, nicht auf Gehwegen! Die entsprechende Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung tritt morgen in Kraft. Mehr dazu unter » externer Link «
E-Tretroller müssen eine Zulassung für den Straßenverkehr haben und versichert sein. Weil sie einen elektrischen Antrieb haben, gelten sie als Kraftfahrzeug. Ob sie in Bussen und Bahnen mitgenommen werden dürfen, entscheiden die jeweiligen Verkehrsbetriebe individuell. Unsere Begeisterung hält sich in Grenzen, aber darüber hatten wir bereits in vorangegangenen Newslettern berichtet. Erfahrungen in Frankreich bestätigen unsere Befürchtungen, wie ein Bericht in der „Stuttgarter Zeitung“ zeigt, siehe unter » externer Link «


Wohnen / Arbeiten
Land fördert Einrichtungen der Behindertenhilfe mit 5,7 Millionen Euro
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Sieben Projekte erhalten eine Förderung aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe. Dies gab gestern Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha MdL bekannt. „Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können“, so der Minister. Darunter sind u.a. Wohnprojekte in Bitz, Filderstadt und Süßen. Mehr dazu unter » externer Link «/


Wohnen
Kleine Anfrage: Aufstockung von Geschäftsgebäuden: verschenktes Potenzial für barrierefreien Wohnraum
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Der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Daniel Born MdL, hat in einer kleinen Anfrage im Landtag nachgefragt, ob und inwieweit man durch Aufstockung von Geschäftsgebäuden barrierefreien Wohnraum schaffen könnte. Nun liegt die Antwort der Landesregierung vor, die allerdings im Allgemeinen bleibt. Nachzulesen unter » externer Link «
Interessant wird die weitere Debatte sein, wenn der Entwurf der Landesregierung zur Änderung der Landesbauordnung (LBO) im Landtag beraten wird. Wir hatten uns im Rahmen der Verbändeanhörung intensiv für mehr barrierefreien Wohnraum eingesetzt – und werden dies auch weiterhin tun.


Arbeit
Bundesarbeitsgericht: Keine Beschäftigungsgarantie für schwerbehinderte Arbeitnehmer
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Mit Urteil (6 AZR 329/18) vom 16. Mai 2019 stellte das Bundesarbeitsgericht fest, das schwerbehinderte Arbeitnehmer keine Beschäftigungsgarantie haben. Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist es dem Arbeitgeber zumutbar, gute Voraussetzungen für den Arbeitnehmer zu schaffen. „Der Arbeitgeber kann eine unternehmerische Entscheidung treffen, welche den bisherigen Arbeitsplatz des Schwerbehinderten durch eine Organisationsänderung entfallen lässt. Dessen besonderer Beschäftigungsanspruch ist dann erst bei der Prüfung etwaiger Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten auf einem anderen freien Arbeitsplatz zu berücksichtigen“, heißt es jedoch in der Pressemitteilung des Gerichts. Mit anderen Worten: wenn der Arbeitsplatz des schwerbehinderten Arbeitnehmers wegfällt durch Umorganisation, greift der besondere Kündigungsschutz nicht. Dies fällt dann ggf. unter die Organisationsfreiheit des Arbeitgebers. Mehr dazu » externer Link «


Unser „Zitat der Woche“
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„Die besten Dinge im Leben sind nicht die, die man für Geld bekommt.“ (Albert Einstein, Physiker, 1879 - 1955)


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Achim Hoffer, Christine Kühnau, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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