Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 23/2021

Guten Tag ...,

… heute beginnt die Fußball Europameisterschaft der Männer. Und so wird vermutlich in den kommenden vier Wochen König Fußball den Coronavirus von den Titelseiten der Zeitungen verdrängen … wir werden sehen …

In unserer heutigen Ausgabe 23/2021 haben wir folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung ausgesucht – und ganz ohne Corona geht es leider nicht:


Gesundheit
Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Corona-Impfung nicht für alle Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre
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Gestern Nachmittag hat die STIKO ihre mit Spannung erwartete Empfehlung veröffentlicht. Empfohlen wird die Impfung bei Kindern und Jugendlichen mit Vorerkrankungen aufgrund eines anzunehmenden erhöhten Risikos für einen schweren Verlauf. Dazu gehören insbesondere schwere Herzinsuffizienz, Trisonomie 21, chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen, chronische Niereninsuffizienz, chronische Lungenerkrankungen mit einer anhaltenden Einschränkung der Lungenfunktion.
Zusätzlich wird die Impfung empfohlen, wenn sich im Umfeld der Kinder und Jugendlichen Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen der begründete Verdacht auf einen nicht ausreichenden Schutz nach Impfung besteht (z.B. Menschen unter relevanter immunsuppressiver Therapien).
Geimpft werden soll zwei Mal mit dem Impfstoff von BionTech/Pfizer im Abstand von drei bis sechs Wochen. Die Empfehlung der STIKO und die dazugehörende wissenschaftliche Begründung finden Sie unter » externer Link «

Das Sozialministerium hat gestern Abend erklärt, dass sie sich an die Impfempfehlung der STIKO halten wird. Obwohl die STIKO die Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren nicht allgemein empfohlen hat, ist nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz des Kinder oder des Jugendlichen bzw. der Sorgeberechtigten möglich. Mehr dazu unter » externer Link «/
Impftermine für die 12- bis 17-jährigen Impfwilligen können vorerst nur telefonisch unter der Nummer 116 117 vereinbart werden.


Gesundheit
Digitaler Impfnachweis gibt es in Baden-Württemberg ab Montag (14. Juni)
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Das Sozialministerium hat gestern mitgeteilt, dass die Impfzentren ab Montag (14. Juni) nach der Zweitimpfung (bei BionTech, Moderna, AstraZeneca) bzw. nach der einzigen Impfung (Johnson) zusätzlich zum Eintrag in den gelben Impfpass auch digitale Impfnachweise ausgeben. Wer bereits in einem Impfzentrum komplett geimpft wurde, erhält den digitalen Nachweis (QR-Code) per Post. Wer beim Hausarzt geimpft wurde, erhält den digitalen Nachweis in einer Apotheke. Wer ein Smartphone hat, kann – wenn er will - den digitalen Nachweis in sein Smarphone abspeichern, z.B. in der Corona-Warn-App. Ein entsprechendes Update steht seit gestern in den Appstores bereit. Mehr dazu unter » externer Link «/


Teilhabe
Barrierefrei im Internet unterwegs – auf öffentlichen Internetseiten ist dies Pflicht
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Wohl nur wenige Menschen wissen, dass öffentliche Stellen ihre Internetseiten und Apps barrierefrei gestalten müssen. Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz setzt damit eine entsprechende EU-Richtlinie um. Mediale Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderung (z.B. blind, sehbehindert, gehörlos, kognitiv eingeschränkt) im Internet genauso ungehindert unterwegs sein können wie alle anderen auch. Deshalb müssen die öffentlichen Stellen auf ihren Internetseiten auch in den sog. „Erklärungen zur Barrierefreiheit“ auflisten, wie barrierefrei die Internetseite ist und wo es noch einen Anpassungsbedarf gibt. Außerdem können Bürger Barrieren melden und die jeweilige öffentliche Stelle muss innerhalb von vier Wochen das Anliegen beantworten. Baden-Württembergs Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit prüft ausgewählte Internetseiten, berät und erstellt einen Bericht über die Prüfungen. Auf Einladung des Sozialministeriums trafen sich am Mittwoch mehrere Vertreter der Selbsthilfeverbände behinderter Menschen zum Erfahrungsaustausch mit der Überwachungsstelle. Mehr zur medialen Barrierefreiheit finden Sie unter » externer Link «/


Sport
Schüler des SBBZ Haslachmühle gebärden die Namen der Fußballnationalspieler
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Da haben die Schülerredakteure der Mühlezeitung des SBBZ Haslachmühle (in Trägerschaft der Zieglerschen) schon Übung. Zur Fußball-EM haben sie in Zusammenarbeit mit der Aktion Mensch, dem Deutschen Fußballbund (DFB) und dem Dachverband Deutscher DEAF Fanclubs e.V. (DDDF) ein Poster mit den Namen der deutschen Nationalspieler in Gebärden erarbeitet. Bei der Übersetzung von Lautsprache in die Namensgebärden flossen Name, Aussehen, Spielposition oder Eigenheiten der Spieler ein. Das Poster und weitere Infos finden Sie unter » externer Link «


Unser „Zitat der Woche“
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„Fußball ist ein einfaches Spiel mit einfachen Regeln. Und sein Sinn liegt ausschließlich in ihm selbst. Was zählt, ist das Team. Und das besteht keinesfalls nur als elf Spielern, sondern aus uns allen – ein Paradies für Emotionen, weil wir alle natürlich Sieger sein wollen.“ (Desmond Morris, britischer Zoologe, g
eb. 1928).

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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»Windelwechsel auf dem Fußboden? Nein, danke!« - Toiletten für alle » Baden-Württemberg
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Auf eigenen Füßen stehen – Koch- und Haushalttipps für Menschen mit Behinderung
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