Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 5/2021

Guten Tag ...,

… heute blicken wir auf den „Welt-Nutella-Tag“. Die Idee dazu hatte die amerikanische Autorin und Journalistin Sara Rosso 2007 bei einem Besuch Italiens. Sie rief Fans des süßen Brotaufstrichs auf, an diesem Aktionstag kreativ zu sein und ihre Lieblingsrezepte zu teilen. Inzwischen gibt es sogar eine offizielle Internetseite in mehreren Sprachen … » externer Link «/


In unserer heutigen Ausgabe 5/2021 haben wir folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung ausgesucht – und ohne Corona geht es auch noch nicht …

Gesundheit
Weltkrebstag am 4. Februar 2021: Unsere Ratgeber in Leichter Sprache
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Am gestrigen Weltkrebstag haben – wieder einmal – alle auf die Bedeutung der Krebsprävention verwiesen. Doch kaum jemand denkt dabei an Menschen mit Behinderungen, die – bislang – kaum Zugang zu den Angeboten haben. Gemeinsam mit dem Krebsverband Baden-Württemberg wollen wir das ändern in einem bundesweit einmaligen Projekt, das daher auch vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg gefördert wird. Unsere Ratgeber zur Brustkrebs-Vorsorge und zur Hodenkrebs-Vorsorge erklären in vielen Bildern und mit wenig Text (in Leichter Sprache) die Bedeutung der Vorsorge. Die Hefte gibt es auch gedruckt und können kostenlos bestellt werden per e-Mail an info@lv-koerperbehinderte-bw.de
Die barrierefreien PDF „Brust-Krebs? Nein, danke!“ finden Sie unter » interner Link «


Gesundheit
Fachverbände fordern Öffnungsklauseln in der Impf-Verordnung
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Am Mittwoch haben die Fachverbände behinderter Menschen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme Öffnungsklauseln in der Corona-Impf-Verordnung gefordert. Es geht um die Priorisierung behinderter Menschen bei entsprechenden Einschränkungen, Berücksichtigung der Eingliederungshilfe und die die Einbeziehung der Kontaktpersonen behinderter Menschen. Mehr dazu unter » externer Link «/
Gerne hätten wir an dieser Stelle bereits weitere aktuelle Informationen wie die angekündigte geänderte Corona-Impf-Verordnung präsentiert, die nach dem „Impfgipfel“ des Bundes und der Länder am vergangenen Montag angekündigt wurde, aber irgendwie passt die zeitliche Abfolge zu unserem Newsletter noch nicht … Bundesgesundheitsminister Spahn hat für heute noch ein Statement angekündigt.


Gesundheit
Bundesgesundheitsministerium: Fragen und Antworten zur Corona Impfung
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Der Impfstoff gegen Covid19 ist knapp. Da gibt es derzeit nichts zu beschönigen. Daher ist eine Priorisierung aktuell unvermeidbar und daher haben Vorrang die Menschen, die besonders gefährdet sind wie hochbetagte Menschen über 80 Jahre, die in einem Pflegeheim leben. Fragen und Antworten rund um die Impfstrategie liefert das Bundesgesundheitsministerium unter » externer Link «


Gesundheit
Impfen mit hoher Priorität: Personal an Schulkindergärten und SBBZ K und G
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Vergangenen Freitag hat das Kultusministerium Baden-Württemberg per Pressemitteilung erklärt, dass das Personal an Schulkindergärten und SBBZ mit den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung und geistige Entwicklung vorrangig geimpft werden soll und daher in die Gruppe 2 „hohe Priorität“ aufgenommen werden soll. Mehr dazu unter » externer Link «
Mit der Impfung der Berechtigten der Gruppe 2 wird begonnen, sobald die Impfberechtigten der Gruppe 1 („höchste Priorität“) „durchgeimpft“ sind. Aufgrund des Mangels an Impfstoff wird dies dennoch noch ein paar Wochen dauern.


Gesundheit
Sozialministerium sucht Helferinnen und Helfer für die Durchführung von Schnelltests
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Die Durchführung von Schnelltests gilt als eine wichtige Maßnahme zur Überwindung der Coronakrise. So müssen sich Besucherinnen und Besucher stationärer Pflegeeinrichtungen testen lassen. Doch hier eröffnet sich eine neue Hürde: es fehlen Helferinnen und Helfer, die die Schnelltests durchführen. Daher hat Sozialminister Lucha gestern aufgerufen, sich für die Durchführung von Schnelltests zu melden. Gesucht werden nicht nur Menschen aus medizinischen Berufen sondern auch Laien, die sich nach einer Einführung die Aufgabe auch zutrauen. Sie alle sollen für ihren Einsatz mit rund 20 Euro / Stunde vergütet werden. Mehr dazu unter » externer Link «/


Teilhabe
Argumentationshilfe / Musterwiderspruch: Eltern volljähriger behinderter Internatsschüler müssen keinen Kostenbeitrag („häusliche Ersparnis“) zahlen
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Fehler passieren – und können korrigiert werden. Im Gesetzgebungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) und Angehörigenentlastungsgesetz wurde § 142 Absatz 3 SGB IX ungeschickt formuliert, so dass es seit Beginn des Jahres 2020 zu Verwirrungen bei den Trägern der Eingliederungshilfe und den Eltern volljähriger behinderter Internatsschüler kam. Die Folge: nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen die Eltern sich an den Kosten der Internatsunterbringung in Höhe der „häuslichen Ersparnis“ beteiligen – und die Stadt- und Landkreise haben entsprechende Kostenbeiträge festgesetzt. Doch aus der Entstehungsgeschichte der Gesetze wird deutlich, dass der Bundesgesetzgeber die Familien entlasten wollte – mit der Folge, dass die Eltern volljähriger Internatsschüler keinen Kostenbeitrag leisten müssen. Der Bund will den Fehler korrigieren. In ersten Schritt wurde bereits eine Klarstellung im Internet erreicht. Auf Bitte unseres Landesverbandes hat der Landkreistag Baden-Württemberg die Landratsämter empfohlen, mit den betroffenen Familien das Ruhen des Verfahrens zu vereinbaren (vorläufig bis 31. Juli 2021). Und unser Bundesverband (bvkm) hat einen ausführlichen Musterwiderspruch formuliert. Wir haben alles in einer Argumentationshilfe zusammengefasst unter » interner Link «


Hörfunktipp
SWR1 Sonntagmorgen am 31. Januar 2021: Ärger mit der Hilfsmittelversorgung
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Unsere Mitgliedsfamilien mit behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen können über die Schwierigkeiten bei der Hilfsmittelversorgung ein Lied mit vielen Strophen singen – und überwiegend in Moll und nicht in Dur. Ob schleppende Genehmigung von Inkontinenzhilfen („Windeln“), Rollstuhl usw. - die Bürokratie raubt den letzten Nerv. Die SWR-Redakteurin Leonore Kratz hat sich für einen Beitrag in der Hörfunksendung SWR1 Sonntagmorgen bei Familie Hofmann aus Esslingen und bei unserer LVKM-Geschäftsstelle über das Thema ausführlich informiert. Den rund 3-minütigen Beitrag (ab Minute 8.10) finden Sie im Podcast zum Nachhören » externer Link «


Unser „Zitat der Woche“
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„Nutella besteht zu 60 % aus Pflanzenfett. Es ist also quasi ein Salat.“ (unbekannter Verfasser, entdeckt auf Pinterest)

Bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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»Windelwechsel auf dem Fußboden? Nein, danke!« - Toiletten für alle » Baden-Württemberg
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Auf eigenen Füßen stehen – Koch- und Haushalttipps für Menschen mit Behinderung
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LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e.V.
GKV - Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
Der Paritätische Wohlfahrtsverband LV Baden-Württemberg
LEUCHTLINIE - Beratung und Auskunft für Betroffene von rechter Gewalt