Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 29/2009

Guten Tag ...,



…die erste Woche nach den Sommerferien ist oft die schwierigste und so werden Sie sich auf das verdiente Wochenende freuen. Passend dazu haben wir Ihnen aktuelle Informationen zusammengestellt:


Surftipp
Internetportal www.einfach-teilhaben.de
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein neues Internetportal www.einfach-teilhaben.de eingerichtet. Es soll Menschen mit Behinderung einen möglichst umfassenden und barrierefreien Zugang zu vielen wichtigen Informationen geben. Deshalb sind die Texte in „leichter Sprache“, teilweise auch in Gebärdensprache verfügbar. Das Angebot soll laufend erweitert werden. Testen Sie selbst!


Wünsche, Erwartungen, Forderungen
Was Familien mit behinderten Kindern brauchen!
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Unter dem Titel „Gemeinsam stark mit Behinderung – Familie schafft Zukunft“ trafen sich rund 250 Mütter und Väter behinderter Kinder aus ganz Deutschland Anfang Mai in Berlin. Eingeladen hatte der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen. Ihre Erwartungen, Wünsche und Forderungen haben die Teilnehmer in einer Erklärung „was Familien brauchen!“ formuliert. Eine Zusammenfassung finden Sie unter www.lv-koerperbehinderte-bw.de.


Argumentationshilfe
„Abzweigung von Kindergeld und Grundsicherung“
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Der Bundesfinanzhof hat am 17. Dezember 2008 (Az.: III R 6/07) entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger dem Grunde nach auch dann erfüllt sind, wenn der Kindergeldberechtigte nicht zum Unterhalt seines volljährigen behinderten Kindes verpflichtet ist, weil es Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII erhält. In dem zu entscheidenden Fall lebten die grundsicherungsberechtigten Kinder im Haushalt des kindergeldberechtigten Vaters. Viele Sozialämter nehmen dieses Urteil neuerdings zum Anlass, Grundsicherungsberechtigte, die im Haushalt der Eltern leben, aufzufordern, bei der Familienkasse einen Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes an sich zu stellen. Eine Auszahlung oder Weiterleitung des Kindergeldes an den behinderten Menschen hätte nämlich zur Folge, dass er monatlich Einkommen in Höhe von 164 Euro erhalten würde und seine Grundsicherungsleistung entsprechend zu kürzen wäre.
Unser Bundesverband weist in seiner Argumentationshilfe darauf hin, dass es einen solchen Automatismus nicht gibt. Eltern sind nicht verpflichtet, das Kindergeld weiterzugeben. Es steht den Eltern immer dann zu, wenn sie tatsächlich Aufwendungen für das behinderte volljährige Kind nachweisen können. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter » externer Link «


Beschluss
Verwaltungsgericht Minden bejaht Anspruch auf Elternassistenz für behinderte Eltern
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Das Verwaltungsgericht Minden hat per Beschluss am 31.07.2009 (Az. 6 L 382/09) im Falle einer körperbehinderten Mutter eines nicht behinderten Säuglings entschieden: „Behinderte Eltern haben im Bedarfsfall Anspruch auf eine sog. Elternassistenz nach sozialhilferechtlichen Vorschriften. Der Mutter wurde vorläufig eine monatliche Hilfe in Höhe von 1.400,00 € zugesprochen. Es ist Aufgabe der Eingliederungshilfe, die Folgen einer Behinderung zu beseitigen und behinderte Menschen soweit wie möglich am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu lassen. Deshalb ist der Antragstellerin genau so wie einem nicht behinderten Elternteil die persönliche Betreuung und Versorgung ihres Kindes in ihrem eigenen Haushalt zu ermöglichen. Soweit der Landschaftsverband Westfalen-Lippe sie auf eine Betreuung des Kindes außerhalb des elterlichen Haushalts verwiesen hat, liegt dies damit gänzlich neben der Sache.“ (Auszug aus der Pressemitteilung des Gerichts). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Pressemitteilung finden Sie unter » externer Link «



Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin

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Landesverband für Körper-
und Mehrfachbehinderte
Baden-Württemberg e.V.
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Haußmannstrasse 6
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de

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