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Guten Tag ...,
… heute feiern wir den „Welttag der Pfadfinder“ oder – englisch: thinking day. Es waren die Pfadfinderinnen, die 1926 bereits die Idee dazu hatten. Und die Jungs folgten den Mädels sechs Jahre später. Längst feiern Pfadfinderinnen und Pfadfinder den Tag, der auf den gemeinsamen Geburtstag des Gründers der Pfadfinderbewegung, Robert Baden-Powell und seiner Frau Olave fällt. Das Jahresmotto lautet „leadership – 110 Jahre Abenteuer“. Pfadis sind heute in Aktion, um soziale Projekte aktiv zu unterstützen.
In unserem heutigen Newsletter 7/2019 haben wir heute folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung für Sie ausgesucht:
Teilhabe
Bundesverfassungsgericht: Wahlrechtsausschuss ist verfassungswidrig!
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Die gute Nachricht kam gestern aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat gestern seinen Beschluss (2 BvC 62/14) vom 29. Januar 2019 in Sachen „Wahlrecht für alle“ veröffentlicht. Ein Ausschluss vom Wahlrecht von Menschen, die eine rechtliche Betreuung „für alle Angelegenheiten“ haben, ist verfassungswidrig – ebenso wie der Ausschluss vom Wahlrecht wegen Schuldunfähigkeit untergebrachter Straftäter. Das Gerichte stellte u.a. fest: „Ein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht kann zwar verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, wenn bei einer bestimmten Personengruppe davon auszugehen ist, dass die Möglichkeit zur Teilnahme am Kommunikationsprozess zwischen Volk und Staatsorganen nicht in hinreichendem Maße besteht.“ Die gesetzlichen Regelungen im Bundestagswahlgesetz genügen den Anforderungen nicht. Der Ausschluss von der Bundestagswahl war Anlass für die Verfassungsbeschwerde. Mehr dazu unter » externer Link «
Mit Blick auf die anstehenden Kommunalwahl im Mai haben wir heute sofort auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert und nochmals die Landesregierung aufgefordert, sofort den Wahlrechtsausschluss abzuschaffen. Unsere heutige Zumeldung finden Sie unter » interner Link «
Arbeit
„Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung“ – gestern im Landtag von Baden-Württemberg
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Am gestrigen Donnerstag stand der Bericht der Landesregierung über die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung in der Plenarsitzung des Landtags von Baden-Württemberg auf der Tagesordnung. Das Ergebnis ist ernüchternd: Das Land Baden-Württemberg hat als Arbeitsgeber die Pflichtbeschäftigungsquote – jeder 20. Arbeitsplatz ist mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer zu besetzen – nicht erfüllt. Im Jahr 2016 lag die erreichte Beschäftigungsquote bei 4,82 Prozent und im Jahr 2017 bei 4,62 Prozent. Das Land musste daher in 2017 eine Ausgleichsabgabe von über 1,1 Mio. Euro an das Integrationsamt zahlen. Nun gibt es eine ministeriumsübergreifende Arbeitsgruppe, die Lösungen finden soll, wie die Zahl der schwerbehinderten Arbeitnehmer erhöht werden können und auch schwerbehinderte Auszubildende gefunden werden können. Unsere Position ist klar: hier muss sich was verbessern! Mehr dazu unter » externer Link «
» externer Link «
Übrigens: unser Landesverband hat eine Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Arbeitnehmern von über 50 % …
Rechte
Frist zur Anmeldung von Leistungen der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ verlängert
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Es gibt auch gute Nachrichten: Bund, Länder und Kirchen haben sich darauf verständigt, die Frist zur Anmeldung von Leistungen der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ bis 31. Dezember 2020 zu verlängern. Diese erbringt Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen an Betroffene, die zwischen 1949 und 1975 als Kinder oder Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Zeitraum von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären Einrichtungen der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgen leiden. Mehr dazu unter » externer Link «
Weitere Infos für Betroffene und Angehörige, Kontaktdaten der Anlaufstellen und viel mehr finden Sie direkt unter » externer Link «
Bildung
Online-Kongress zur schulischen Inklusion in Deutschland: 21. - 26. März 2019
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Erstmals gibt es einen Online-Kongress zur schulischen Inklusion in Deutschland vom 21. - 26. März 2019. Organisiert wird dieser von Bettina Krück, die Mutter eines Sohnes mit Down-Syndrom ist, der inzwischen glücklicher und stolzer Erstklässler ist. Der Kongress bietet 25 spannende Interviews mit Referenten, die alle im Bereich Inklusion tätig sind mit Tipps zur Umsetzung von Inklusion, Einblicke in die pädagogische inklusive Arbeit, Informationen zu den aktuellen Forschungsergebnissen, Erfahrungsberichte und viele Denkanstöße. Mehr dazu unter » externer Link «/
Kino-Tipp
„Unzertrennlich – Leben mit behinderten und lebensverkürzt erkrankten Geschwistern“
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Seit 17. Januar 2019 läuft der Film – mit dem etwas langen Titel - „Unzertrennlich – Leben mit behinderten und lebensverkürzt erkrankten Geschwistern“ im Kino – und vielleicht auch in Ihrer Nähe! Beleuchtet wird die Situation der Geschwister, die häufig im Schatten der behinderten Kinder stehen und wie Inklusion im Kleinen, in der Familie, gelingt. Mehr dazu unter » externer Link «/
Unser „Zitat der Woche“
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„Wir haben nur eine kurze Lebenszeit. Daher ist es wesentlich, Dinge zu tun, die es wert sind, und diese jetzt zu tun.“ (Lord Robert Baden-Powell, britischer Offizier und Gründer der Pfadfinderbewegung, 1857 – 1941)
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern
Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Achim Hoffer, Christine Kühnau, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider
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