Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 8/2021

Guten Tag ...,

… heute ist – allerdings nur in den USA – der „Erzähl-ein-Märchen-Tag“. Der Aktionstag soll kleinen und großen Menschen den Zugang zu Märchen erleichtern. Unser „Märchen des Tages“: „Es war einmal ein böser Virus, genannt Covid19, der im März 2020 die ganze Welt umfasste. Die Menschen haben sich friedlich zusammengefunden und nach einer Lösung aus der Krise gesucht. Und da alle an einem Strang zogen, konnte auch diese Krise überwunden werden und alle leben glücklich und zufrieden bis ans Ende ihrer Tage. Alles ist gut.“

In unserer heutigen Ausgabe 8/2021 haben wir folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung ausgesucht – und ohne Corona geht es auch noch nicht …


Gesundheit
Mehr impfberechtigte Menschen in Baden-Württemberg für unter 65-jährige
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Die Schwächsten zuerst schützen. Dieses Prinzip hatte Ethikrat und Ständige Impfkommission im Blick, um eine Reihenfolge der Impfberechtigung entsprechend der persönlichen Gefährdungslage zu erstellen. Da waren sich alle einig …
Sonntag: Die Ankündigung des Sozialministers in den Medien, dass ab Montag dieser Woche alle Erzieherinnen und Erzieher sowie die Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten bei der Impfung vorgezogen werden, hat bei Menschen mit schweren Behinderungen und deren Familien zu großer Enttäuschung, Wut und Unverständnis geführt. In unserer Geschäftsstelle meldeten sich viele Betroffene. Klar, freuen wir uns alle über jede und jeden, der geimpft wird – führt doch die Impfung uns alle aus der Krise. Aber dass Stand heute (26.2.2021, 8.50 Uhr) beispielsweise Eltern von Kindern mit sog. Geistiger Behinderung, die ihre Kinder rund um die Uhr zuhause betreuen und pflegen, noch keine Impfberechtigung haben – die Gymnasiallehrer dagegen schon – stößt bitter auf.

Am Dienstag (23.2.2021) erklärte das Sozialministerium, dass ab sofort in hoher Anzahl der Impfstoff von AstraZeneca zur Verfügung stehe. Dieser ist zugelassen für Menschen zwischen 18 und 65 Jahren. Daher sind nun mehr Menschen impfberechtigt.sich, siehe unter » externer Link «/
Tätige in Kitas und Schulen (einschl. SBBZ) können Impftermine vereinbaren und müssen als Nachweis ihrer Impfberechtigung eine entsprechende Arbeitgeberbescheinigung beim Impfzentrum vorlegen. Den Unmut der Familien haben wir am Donnerstag in einem Blogbeitrag zusammengefasst unter » externer Link «/

Seit Mittwoch gilt eine geänderte Corona-Impf-Verordnung des Bundes. Dargestellt wird dabei auch die Gruppe der Impfberechtigten. So sind in der Gruppe 2 mit hoher Priorität nun auch Menschen mit geistiger Behinderung, Krebs, Mukoviszidose, usw. berechtigt als auch bis zu zwei deren Kontaktpersonen. Diese hilfreiche Übersicht finden Sie unter » externer Link «

Vorrangig impfberechtigt sich auch Menschen, für die nach individueller ärztlicher Einschätzung eine besondere Gefährdung mit schwerem Verlauf bei einer etwaigen Covid19-Erkrankung besteht. Der Haken derzeit – noch: in Baden-Württemberg ist noch nicht das Verfahren geregelt, wer eine solches Attest ausstellen darf. Uns erreichten hierzu verzweifelte Mails, da das Impfzentrum ein vorgelegtes Attest nicht akzeptiert hatte und die Frau mit schwerer Behinderung abgewiesen hat.

Eltern behinderter Kinder (die in Gruppe 2 sind) sind – eigentlich – als enge Kontaktpersonen impfberechtigt. Allerdings fehlt bislang (Stand: 26.2.2021, 8.50 Uhr) noch immer die Klärung, wie die Impfberechtigung nachgewiesen werden kann. Es wurde uns gestern angekündigt, dass in Kürze diese Frage beantwortet werden könne. Unklar ist im Moment auch noch, ob auch Eltern, die über 65 Jahre alt sind und ihre impfberechtigten erwachsenen Kinder zuhause betreuen, Impftermine vereinbaren können (das Problem ist, dass diese nicht den Impfstoff von AstraZeneca nutzen können). Wir werden Sie umgehend informieren – evtl. auch in einem Sondernewsletter am Wochenende.

Tätige in Einrichtungen der Behindertenhilfe werden auch in Kürze impfberechtigt sein. Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen haben wir erfahren, dass es heute dazu weitere Gespräche geben wird. Bereits bekannt ist, dass es Arbeitgeberbescheinigungen bedarf, für die das Sozialministerium die Vorlage erstellen wird.

Es ist verwirrend, zugegeben. Wenn Sie konkrete Fragen haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@lv-koerperbehinderte-bw.de. Wir versuchen, Ihre Fragen zu beantworten.


Teilhabe
Landtagswahl BW 2021: Fragen des Landesverbandes und Antworten der Parteien
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Demokratie und Inklusion gehören zusammen – ohne Wenn und Aber. Und erstmals sind bei der Landtagswahl am 14. März 2021 alle volljährigen Menschen mit Behinderungen wahlberechtigt. Doch welche Konzepte und Ideen haben die Parteien, um Inklusion im Ländle voranzubringen? Und gibt es die Wahlprogramme auch in Leichter Sprache? Der Landesverband hat Bündnis90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und FDP gefragt – und die Antworten auf die insgesamt 14 Fragen (z.B. Bildung, Gesundheit, Wohnen, Barrierefreiheit, Mobilität, Digitalisierung, Bundesteilhabegesetz, Selbsthilfe, usw.) zum Nachlesen zusammengefasst unter » interner Link «


Teilhabe
Einfach wählen gehen!“ - Infos der Landeszentrale für politische Bildung
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Zugegeben, nicht alle Bürgerinnen und Bürger können auf Anhieb erklären, wie das Wahlrecht in Baden-Württemberg funktioniert. Wie sich der Landtag zusammensetzt, was es mit der Wahlbenachrichtigung auf sich hat oder wie man Briefwahl beantragt. Die Landeszentrale für politische Bildung hat dazu das Heft „Einfach wählen gehen!“ in Leichter Sprache erstellt. Auf 28 Seiten wird alles erklärt, was Wählerinnen und Wähler wissen müssen. Das Heft finden Sie unter » externer Link «

Erstmals gibt es auch einen „Leitfaden für Assistenzkräfte“. Darin wird erklärt, in welcher Weise ein Assistent einem wahlberechtigten Menschen unterstützen darf, damit, damit dieser seine Stimme abgegeben kann. Das 32 Seiten umfassende Heft finden Sie unter » externer Link «

Zusätzlich gibt es Infos in Leichter Sprache auch zum Anhören im Podcast „Politisch bildet“. Ein Podcast ist ein Gespräch zum Anhören. Themen sind „Wo bleiben die Frauen im Landtag?“, „Was Wahlberichterstattung interessant macht“. Neugierig geworden? Die Podcasts in Leichter Sprache finden Sie unter » externer Link «

Alle Infos in Leichter Sprache rund um die Landtagswahl 2021 finden Sie unter » externer Link «
Unser Tipp: reinschauen lohnt sich für alle!


Unser „Zitat der Woche“
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„Märchen sind mehr als wahr. Nicht, weil sie uns sagen, dass es Drachen gibt. Sondern weil sie uns sagen, dass Drachen besiegt werden können.“ (Gilbert Keith Chesterton, englischer Schriftsteller und Journalist, 1874 - 1936)

Bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
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Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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