Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 7/2021

Guten Tag ...,

… Zahlen spielen aktuell eine ziemlich große Rolle. Kennen Sie die Summe aller Zahlen von Eins bis Hundert? Die Antwortet lautet: 5.050. Und in Sachen Inzidenz ist aktuell 35 die neue 50 ...

In unserer heutigen Ausgabe 7/2021 haben wir folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung ausgesucht – und ohne Corona geht es auch noch nicht …


Gesundheit
Neue Corona-Schutzmasken-Verordnung: FFP2-Masken und Grundsicherung
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Am 4. Februar 2021 hat das Bundesgesundheitsministerium die geänderte Corona-Schutzmasken-Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Danach erhalten nun u.a. auch Empfänger von Grundsicherung nach SGB II („HartzIV“, Grundsicherung für Arbeitssuchende) über die Krankenkasse Berechtigungsscheine für den kostenlosen Bezug von FFP2-Masken. Uns erreichten diese Woche viele Anfragen dazu. Die Verwirrung war und ist groß, weil in der Verordnung nicht Empfänger von Grundsicherung wegen Alter oder dauerhafter Erwerbsminderung nach SGB XII genannt sind. Wir sehen darin eine Ungleichbehandlung ohne ausreichenden sachlichen Grund – und stehen mit dieser rechtlichen Einschätzung nicht allein da.

Wir haben intensiv dazu recherchiert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verweist darauf, dass die Empfänger von Grundsicherung nach SGB XII im Mai 2021 eine Einmalzahlung von 150 Euro erhalten, um die zusätzlichen Ausgaben zum Schutz vor einer Covid19-Erkrankung abzudecken. Ein Anspruch auf kostenlose FFP2-Masken besteht auch, wenn bestimmte Risikofaktoren (z.B. Trisonomie 21, Krebserkrankung, Herzerkrankung, Diabetes Typ 2) vorliegen. Die komplette Liste sowie die neue Corona-Schutzmasken-Verordnung finden Sie unter » externer Link «
Gut zu wissen: Es besteht in Baden-Württemberg keine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken beim Einkaufen oder in Bussen / Bahnen (z.B. im Unterschied zu unseren Nachbarbundesland Bayern).


Gesundheit
Verwaltungsgericht Stuttgart: drei Eilanträge auf sofortige Impfung abgelehnt
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Unzählige Anfragen erreichen uns in Bezug auf den Wunsch von Menschen mit schweren Behinderungen und deren Familien nach einer vorzeitigen Impfung gegen Covid19. Am Dienstag hat das Verwaltungsgericht Stuttgart drei Eilanträge auf eine unverzügliche Impfung abgelehnt. Das Gericht entschied, dass die Antragsteller im Alter von 39, 60 und 79 Jahren, die Vorerkrankungen geltend machen, keinen Anspruch darauf haben, in der durch die Priorisierungsgruppen der Coronavirus-Impfverordnung vorgegeben Impfreihenfolge vorgezogen und sofort geimpft zu werden. Mehr dazu unter » externer Link «
Das Hauptproblem ist, dass es nicht genügend Impfstoff gibt. Wir sind im ständigen Dialog mit dem Ministerium für Soziales und Integration, um zeitnah gute Lösungen für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen zu finden. Wir sind sicher, dass ganz viele die Kriterien der Impfberechtigten mit hoher Priorität erfüllen. Auch wenn es schwer fällt, bitte haben Sie noch ein bissle Geduld und halten Sie gesund durch. Wir arbeiten intensiv im engen Austausch mit dem Ministerium an Lösungen. Schreiben Sie uns Ihre Fragen an info@lv-koerperbehinderte-bw.de.
Wir kümmern uns, versprochen!

Gesundheit
Forderung: Menschen mit Behinderungen brauchen Assistenz im Krankenhaus
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Es ist ein Anliegen, das uns seit langem bewegt. Menschen mit komplexen Behinderungen erhalten im Krankenhaus nicht die erforderliche Assistenz, die sie brauchen. Es geht bei solchen Fragen – wie meist – um die Frage, wer die Assistenz in welchem Umfang zahlen muss. Und so wird der „schwarze Peter“ zwischen Krankenhaus, Krankenversicherung und Eingliederungshilfe hin und her geschoben – und die Betroffenen müssen sich mit oft zweifelhaften Lösungen allein zurechtfinden – vor allem dann, wenn die Eltern oder nahe Angehörige nicht die Begleitung leisten können. Dies alles ist ein Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Der Inklusionsbeirat beim Bundesbehindertenbeauftragten forderte gestern erneut die Verantwortlichen auf, noch vor der Bundestagswahl im September endlich eine gesetzliche Regelung für die Finanzierung der Assistenz im Krankenhaus zu schaffen. Mehr dazu unter » externer Link «


Finanzen
bvkm-Steuermerkblatt 2020 / 2021 erschienen
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Alle Jahre wieder steht im Frühjahr das Erstellen der Lohnsteuer-/Einkommensteuererklärung auf der Tagesordnung. Dabei hilft das bewährte Steuermerkblatt unseres Bundesverbandes (bvkm). Das aktuelle Merkblatt folgt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2020 und bietet daher schnelle und praxisnahe Hilfe beim Ausfüllen dieser Vordrucke. Die Neuauflage berücksichtigt die zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Änderungen durch das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge. Aktuelle Informationen gibt es darüber hinaus zum Kindergeld. Lust auf Steuererklärung? Dann ist das Steuermerkblatt genau das Richtige für Sie unter » externer Link «/


Unser „Zitat der Woche“
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„Mathematik ist das Alphabet, mit dessen Hilfe Gott das Universum beschrieben hat.“ (Galileo Galileii, italienischer Universalgelehrter, 1564 - 1642)

Bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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Auf eigenen Füßen stehen – Koch- und Haushalttipps für Menschen mit Behinderung
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