Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 23/2020

Guten Tag ...,

… heute ist in Deutschland der „Tag des Tagesbuches“. Den Impuls für dieses Datum gab vermutlich Anne Franks 13. Geburtstag, an dem sie von ihrem Vater ein Notizbuch geschenkt kam und die folgenden Jahre als Tagebuch nutzte. Der Rest ist traurige Geschichte.
Wenn Sie mehr über Tagebücher wissen wollen, besuchen Sie einfach das Deutsche Tagebucharchiv in Emmendingen – eingetragen als „Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung“ im Denkmalbuch Baden-Württemberg: » externer Link «

In unserer heutigen Ausgabe 23/2020 haben wir folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung für Sie ausgesucht - wobei der Schwerpunkt aus aktuellem Anlass erneut auf Corona liegt.


Gesundheit
Corona-Verordnung Baden-Württemberg mit Neuerungen seit 10. Juni 2020
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Zugegeben, es ist nicht einfach, den Überblick über die laufend aktualisierten Corona-Verordnungen zu behalten. Wir wagen dennoch den Versuch und stellen Ihnen die aus unserer Sicht wichtigsten Änderungen vor, die auch Menschen mit Behinderungen betreffen. Die neueste Corona-Verordnung finden Sie unter » externer Link «/
Schulkindergarten / Kindertagesstätte: bis zum 30. Juni 2020 gibt es nur eine erweiterte Notbetreuung (§ 1 a Corona VO)
Aufenthalt im öffentlichen Raum: bis zum 30. Juni 2020 erlaubt ist maximal eine Gruppe von 10 Personen (3 Abs. 1 Corona VO) – und unter Beachtung der sog. Maskenpflicht (einschl. Ausnahmen!!!)


Gesundheit
Corona Verordnung Schule Baden-Württemberg – gültig ab 14. Juni 2020 --------------------------------
Der vollständige Namen der Verordnung lautet: Verordnung des Kultusministeriums zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs. Der sog. Präsenzunterricht startet wieder – auch an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Die Hygiene- und Abstandsregeln sind grundsätzlich einzuhalten, weshalb die Schulen entsprechende Konzepte erstellen müssen. Ausnahmen vom Präsenzunterricht gibt es, wenn „die hierfür erforderlichen Voraussetzungen im Einzelfall nach Abstimmung mit der Schulverwaltung und dem Schulträger nicht geschaffen werden können.“ (§ 2 Abs. 1 Ziffer 3 Corona VO Schule). Dies stellt eine hohe Hürde dar und darf nicht – etwas überspitzt formuliert - „aus Bequemlichkeit oder Angst vor Ansteckung“ als Argument gegen einen Präsenzunterricht genutzt werden. Übrigens zählt auch die erweiterte Notbetreuung zum Schulbetrieb (was vor allem mit Blick auf die Schülerbeförderung wichtig ist!). Die komplette Verordnung zum Nachlesen finden Sie unter » externer Link «


Gesundheit
Corona Verordnung WfbM – voraussichtlich gültig ab 15. oder 16.Juni 2020
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Die bisherige Corona Verordnung Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) läuft am 15. Juni 2020 aus. Wie uns auf Nachfrage das Sozialministerium am 10. Juni 2020 berichtet hat, wird voraussichtlich am Wochenende eine weitere Aktualisierung der Corona VO WfbM verkündet werden. Einschränkungen werden bis zum 22. Juli 2020 bestehen bleiben. Es wird aber auch weitere Lockerungen geben. Da wir nicht spekulieren wollen, können wir Sie erst nächste Woche detaillierter informieren. Zum Zeitpunkt des Versands des heutigen Newsletters 23-2020 ist die Verordnung noch nicht verkündet.


Arbeit
Baden-Württemberg erfüllt nicht die Beschäftigungsquote Schwerbehinderung
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Das Land Baden-Württemberg zahlt Ausgleichsabgabe, da die Quote zur Beschäftigung Schwerbehinderter nicht erfüllt wird. Damit hat sich der Finanzausschuss des Landtags am 28. Mai 2020 befasst. Im Jahr 2018 lag die Quote bei 4,54 Prozent (Pflichtquote: 5 Prozent). Mehr dazu unter » externer Link «


Teilhabe
Gesetzentwurf: Landtagsfraktionen SPD und FDP fordern inklusives Wahlrecht
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Es gibt nicht nur Corona-Nachrichten … am Mittwoch stellten die Landtagsfraktionen SPD und FDP einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Einführung eines inklusiven Wahlrechts vor. Sie fordern, das sog. „Wahlrecht für alle“ dauerhaft im Gesetz zu verankern. Die Regierungsfraktionen von GRÜNE und CDU hatten bislang nur ein vorübergehend (bis Herbst 2021) geltendes inklusives Wahlrecht geschaffen. Die Pressemeldung von SPD und FDP finden Sie unter » externer Link «/


Fernsehtipp
SWR Fernsehen Planet Schule: „Ich kann heute nicht in die Schule gehen – Epilepsie – Summers Geschichte“
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Dieser knapp 5-minütige Erklärfilm „Ich kann heute nicht in die Schule gehen“ hat uns begeistert. Aus dem Inhalt: Summer hat Epilepsie. Eine Einschränkung sei das, sagt sie selbstbewusst, keine Behinderung. Dennoch - die epileptischen Anfälle überfallen sie oft unvermittelt. Sie leidet darunter, dass sie, trotz ihrer Medikamente, die Krankheit nicht immer kontrollieren kann. Häufig hat sie Konzentrationsschwierigkeiten und bekommt darum Probleme in der Schule. Sie kann auch nicht bei allen Unternehmungen ihrer Freunde mitmachen. Darum fühlt sie sich oft einsam und isoliert. Aber sie hat beschlossen ihre Krankheit als Herausforderung anzusehen und ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Den Film finden Sie unter » externer Link «/


Gesundheit
Unsere Mitmachaktion „Wir schreiben Zeitgeschichte. Unser Corona-Alltag.“
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So langsam biegen wir in die Zielgerade und daher heute nochmals unser letzter Aufruf für unsere Mitmachaktion „Wir schreiben Zeitgeschichte. Unser Corona-Alltag.“ Wir sammeln Ihre Geschichten, Gedanken, Lieder, Fotos, Freizeittipps gegen den Lagerkoller und veröffentlichen diese als Beitrag zur Zeitgeschichte. Denn irgendwann blicken wir zurück und fragen uns, wie es war, damals während der Corona-Krise. Wir sammeln bis zum 30. Juni 2020 Ihre Beiträge. Unsere Ausschreibung finden Sie unter » interner Link «


Unser „Zitat der Woche“
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„Wie herrlich ist es, dass niemand eine Minute zu warten braucht, um damit zu beginnen, die Welt langsam zu verändern!“ (Anne Frank, Tagebuchschreiberin / Autorin, 1929 - 1945)

Bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
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Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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