Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 10/2017

Guten Tag ...,

… „das Beste oder nichts!“ Heute erinnern wir an den Bäckersohn Gottlieb Daimler, der am 17. März 1834 in Schorndorf geboren wurde und der bereits als Kind von einer grenzenlosen Mobilität zu Lande, zu Wasser und in der Luft geträumt hatte. Als schwäbischer Konstrukteur baute er das erste Motorrad, das erste Motorboot und die erste Kutsche mit vier Rädern und Motor. Das Auto war geboren …
In unserem lvkm-newsletter 10/2017 haben wir für Sie folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung zusammengestellt:


Sichere Mobilität
Seit 1. Februar 2017 Bußgeld für nicht genutzte Rollstuhl(nutzer)-Rückhaltesysteme
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Eine sichere Beförderung von Rollstuhlnutzern ist uns schon immer ein wichtiges Anliegen. Bereits seit 30. Juni 2016 gibt es durch die Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften die Gurtpflicht für Rollstuhlnutzer und Rollstühle in Autos. Seit 1. Februar 2017 wird nun für Verstöße auch ein Bußgeld von 30 Euro fällig, wenn ein vorgeschriebenes Rollstuhl-Rückhaltesystem oder ein Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem während der Fahrt nicht angelegt ist (Ziffer 100.1 der Bußgeld-Katalog-Verordnung). Ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro bzw. 30 Euro sind vom Halter bzw. Fahrer zu zahlen, wenn das Rückhaltesystem nicht ordnungsgemäß eingesetzt wurde (Ziffer 203.a bis 203.f) nachzulesen unter » externer Link «
Eine gute Zusammenfassung der Neuerungen hat unser Bundesverband bereits im Juli 2016 vorgestellt, nachzulesen unter » externer Link «


Sichere Mobilität
Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen (ÖPNV) nun per Erlass geregelt
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Was lange währt … mehrfach wurde die Mitnahme von E-Scootern in Bussen verweigert, weshalb an mehreren Gerichten in Deutschland Klagen eingereicht wurden. Unter der Federführung des Landesverkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen konnte nun eine Einigung bundesweit erzielt werden. Auf dem Wege eines Erlasses sind die Voraussetzungen für die Mitnahme von E-Scootern festgelegt worden. Während es für E-Rollstühle eine Beförderungspflicht besteht, wurde diese bei E-Scootern bezweifelt. Nun wurden Kriterien für E-Scooter und Busse vereinbart. Den Erlass vom 15. März 2017 finden Sie unter » externer Link «
Eine Zusammenfassung finden Sie in einem Bericht des WDR unter » externer Link «


Mobilität
Ihre Meinung zählt: Zuschlag für die Mitnahme von Rollstuhlfahrern im Taxi?
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In Stuttgart gab es diese Woche kräftig Ärger. Auslöser war ein Bericht der BILD-Zeitung am Montag über einen Antrag auf Erhöhung der Taxitarife in Stuttgart. Beantragt wurde ein Zuschlag von 7,50 Euro „für Mitnahme von Rollstuhlfahrern in hierfür besonders ausgestatteten PkW, die zum Behindertentransport ausdrücklich zugelassen sind“. Begründet wird dies mit dem erheblichen Zusatzaufwand (Sicherung, Rampe ausklappen) und den Investitionskosten in geeignete Fahrzeuge. Von der Neuregelung betroffen wären vor allem E-Rollstuhlnutzer, da diese im Rollstuhl sitzend gefahren werden. Dass die Beförderung aufwändiger ist, ist für uns unstrittig. Unstrittig ist für uns auch, dass es mehr Taxen in Stuttgart (und anderswo) geben muss, um die Mobilität zu verbessern. Doch weshalb dies über einen extra-Zuschlag von den Rollstuhlnutzern finanziert werden soll, können wir nicht ganz nachvollziehen. Unser Unverständnis haben wir auf Anfrage von Medien so geäußert, z.B. gegenüber SWR 4 aktuell Baden-Württemberg, nachzulesen unter » externer Link «
Die Reaktionen vieler Rollstuhlnutzer bestätigten unsere Position. Welche Lösungen gibt es in anderen Städten? Was ist Ihre Meinung?


Arbeit
TV-Tipp in der Mediathek des BR-Fernsehens: „jung, motiviert, schwer vermittelbar!“
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Am Mittwoch lief um 22 Uhr eine spannende Dokumentation mit dem Titel „Menschen mit Handicap: jung, motiviert, schwer vermittelbar!“ im Bayrischen Fernsehen. Im Mittelpunkt stand u.a. die Frage, weshalb sich so viele Betriebe scheuen, Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung einzustellen. Mehr zur Sendung finden Sie unter » externer Link «
Die ganze Sendung zum Anschauen finden Sie unter » externer Link «


Unser „Zitat der Woche“
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„Das Träumen ist der Sonntag des Denkens.“
(Henri-Frederic Amiel, 1821 – 1881, Schweizer Schriftsteller und Philosoph)


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
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