Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 2/2014

Guten Tag ...,

…viele von uns sind mit Plüsch-Teddys „mit dem Knopf im Ohr“ groß geworden. Auch wenn gestern der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass dies keine exklusives Markenzeichen allein für die Steiff-Tiere aus Giengen an der Brenz sei, wissen wir „ehemaligen Kinder“ es besser. Schließlich feiert der „Knopf im Ohr“ der Plüschtiere von der Ostalb heuer seinen 100. Geburtstag.
In unserem heutigen Newsletter 2/2014 finden Sie folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung:


Gut gewählt …
… mit Verena Bentele ist erstmals eine Baden-Württembergerin Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung
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„Wir sind Papst“ titelte vor einigen Jahren eine große Tageszeitung, als Kardinal Joseph Ratzinger Papst Benedikt wurde. Seit Mittwoch dieser Woche ist es offiziell: „Wir sind Bundesbehindertenbeauftragte“. Die ehemalige Leistungssportlerin und 12malige Paralympics-Siegerin Verena Bentele aus Tettnang (Bodenseekreis) wurde auf Vorschlag von Bundessozialministerin Andrea Nahles als Beauftragte benannt. Verena Bentele löst nun Hubert Hüppe ab. Er wird als Bundestagsabgeordneter weiter an der Umsetzung von Inklusion mitarbeiten. Wir danken Herrn Hüppe für seine engagierte Arbeit in den vergangenen vier Jahren und gratulieren Frau Bentele zu ihrem neuen Amt und wünschen ihr dabei gutes Gelingen! Mehr Infos zum Wechsel in Berlin finden Sie unter » externer Link «


Gut entschieden …
… Keine Abzweigung des Kindergeldes, wenn das Kind mit Behinderung im Haushalt der Eltern lebt
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Immer wieder wird darüber gestritten, ob und ggf. in welcher Höhe das Kindergeld für ein behindertes (erwachsenes) Kind an den Sozialhilfeträger abgezweigt werden darf. Bereits im Sommer 2013 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erneut entschieden und die Position der Eltern gestärkt. Der Leitsatz des Urteils lautet: „Der Sozialhilfeträger ist grundsätzlich nicht abzweigungsberechtigt, wenn er Leistungen der Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII für ein Kind mit Schwerbehinderung zahlt, das im Haushalt des Kindergeldberechtigten untergebracht ist.“ Für die Praxis bedeutet dies: Wenn ein erwachsenes Kind mit Behinderung Grundsicherung erhält und im Haushalt der Eltern lebt – und diese selbst keine staatlichen Leistungen erhalten – bleibt das Kindergeld den Eltern. Deren monatlichen Aufwendungen müssen dabei so hoch wie das Kindergeld sein. Wenn das Kind zuhause lebt, wird davon ausgegangen. Das BFH-Urteil vom 18.04.2013 (Az: V R 48/11) können Sie nachlesen unter » externer Link «


Gut zu wissen …
… das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung – ein einfacher Sprache
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Menschen mit Behinderungen erhalten Geld- statt Sachleistung, um am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können wie alle anderen auch. Das klingt einfach. Doch es ist manchmal ganz schön schwer, den Gesetzestext dazu zu erklären. Nun hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Broschüre zum Persönlichen Budget in einfacher Sprache veröffentlicht. Vorgestellt werden 54 Beispiele aus dem Alltag. Mehr dazu unter » externer Link «
Übrigens: der Landesbehindertenbeauftragte organisiert gemeinsam mit dem Paritätischen, der Lebenshilfe, dem ABS-Zentrum für selbstbestimmtes Leben und unserem Landesverband einen Fachtag „Persönliches Budget“ am 3. Juni 2014 in Stuttgart. Sie erhalten von uns rechtzeitig die Einladung.


Nachdenkliches zum Schluss
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Auch in unseren Mitgliedsfamilien wird darüber diskutiert, wie Inklusion, der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung, umzusetzen ist. In der „Hohenzollerischen Zeitung“ schrieb nun ein Geschwisterkind seine Gedanken dazu auf. „Inklusion: was kommt auf uns Schüler zu?“ heißt der Bericht, der im Rahmen der Aktion „Zeitung & Schule“ entstanden ist. Nachzulesen unter » externer Link «


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Schwabstraße 55
70197 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
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