Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 19/2016

Guten Tag ...,

… ab heute gilt bei uns die EU-Tabakrichtlinie. Ab heute müssen die Tabakfirmen sog. Schockbilder von teerschwarzen Lungen, Raucherbeinen o.ä. auf die Zigarettenschachteln drucken. Diese Warnung soll vom Rauchen abhalten….
Wir wünschen uns auch drastische Warnhinweise, z.B. wenn in öffentlichen Toiletten geeignete Wickelmöglichkeiten für Erwachsene fehlen und der Windelwechsel mangels Alternativen auf dem Fußboden stattfinden muss…
In unserem heutigen Newsletter 19/2016 haben wir für Sie folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung:


Inklusion
Bundesteilhabegesetz: Fachverbände fordern spürbare Verbesserungen
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Die Enttäuschung über die Inhalte des Referentenentwurfs eines Bundesteilhabegesetzes bei den Menschen mit Behinderungen, ihren Familien und Verbänden ist riesig. Dabei hatte es dank einer umfassenden und frühzeitigen Beteiligung auf Bundes- und Landesebene sehr gut begonnen. Inzwischen haben die Fachverbände eine gemeinsame Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales formuliert. Diese – sowie den Referentenentwurf – finden Sie unter » externer Link «/


Menschenwürde
Bundestag berät Zulassung von Medikamententests in allgemeinen Studien auch an nicht einwilligungsfähigen Personen
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Der Bundestag berät derzeit den Entwurf zur Vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Im Wesentlichen geht es um die Anpassung an EU-Recht. Den Gesetzestext finden Sie unter » externer Link «

Doch in dem – scheinbar unscheinbaren – Gesetzentwurf geht es u.a. auch um die Zulassung von Medikamententests im Rahmen von allgemeinen Studien an nicht einwilligungsfähigen Patienten (z.B. Demenzkranke, Menschen mit geistigen Behinderungen). Bislang ist dies nur dann erlaubt, wenn die Patienten persönlich einen Nutzen von den Tests haben. Die Kirchen sowie Behindertenverbände laufen Sturm gegen die geplante Neuregelung, weil sie sich einen ethischen Grenzbereich bewegen. Durch die kritischen Stimmen – auch im Deutschen Ethikrat – wird nun erwartet, dass sich das Gesetzesvorhaben zeitlich verzögert und noch nachgebessert wird. Für uns heißt dies, wachsam zu sein, genau hinzuschauen und Kritik auch laut zu äußern. Mehr dazu unter » externer Link «
Allgemeine Informationen des Deutschen Ethikrates dazu finden Sie unter » externer Link «


Verhinderungspflege
Bundessozialgericht: Pflegekasse muss auch Ersatzpflege im Ausland zahlen
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Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 20. April 2016 entschieden, dass die Pflegekasse auch eine Ersatz- bzw. Verhinderungspflege bei einem Urlaub im Ausland zahlen muss (Az: B 3 P 4 / 14 R). In der Urteilsbegründung sagten die Richter, dass eine ungleiche Behandlung zwischen Inland und Ausland sachlich nicht gerechtfertigt sei. Geklagt hatte ein 14-jähriges pflegebedürftiges Kind (Pflegestufe II), das mit seiner Familie zum Ski fahren in die Schweiz fuhr. Der Großvater fuhr mit, um das Kind zu betreuen, während die Mutter Ski fuhr. Die Familie reichte bei der Pflegekasse die Fahrt- und Unterkunftskosten des Großvaters in Höhe von 279 Euro zur Erstattung im Rahmen der Verhinderungspflege ein. Die Pflegekasse lehnte ab mit der Begründung, dass die Leistung im Ausland erbracht wurde. Zwischen dem Einreichen der Klage und der Entscheidung durch das höchste Sozialgericht vergingen sieben Jahre. Diese aktuelle Entscheidung hat auch Bedeutung für viele andere Familien – zumal auch bald die Sommerferien beginnen. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts finden Sie unter » externer Link «


Verbraucherschutz
Service: drei Sekunden für mehr E-Mail-Sicherheit
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Sog. Spam-Mails sind noch immer Hauptursache für die Infizierung von Computern mit Schadprogrammen. Darauf macht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik aufmerksam. Das Bundesamt appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, drei Sekunden für mehr E-Mail-Sicherheit zu investieren und gibt Tipps dazu. Mehr unter » externer Link «


Inklusion
Erinnerung:30. Juni - Antragsfrist für das Förderprogramm „Toiletten für alle BW“
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Ohne „Toiletten für alle“, d.h. Rolli-WC mit Pflegeliege und Lifter ist Inklusion nicht möglich. Darauf können wir nicht oft genug hinweisen. Das Land Baden-Württemberg fördert in 2016 die Ausstattung mit Liege, Lifter und Windeleimer in solchen „Orte zum Wechseln“ mit 90 % Zuschuss, max. 12.000 Euro. Dieses Förderprogramm ist bundesweit einmalig. Anträge können noch bis zum 30. Juni 2016 gestellt werden. Unser Landesverband berät umfassend bei allen Fragen rund um das Thema „Toilette für alle“. Mehr Infos gibt es dazu auf unserer Projektseite unter » externer Link «/
Den Text des Förderaufrufes finden Sie unter » externer Link «


Zu guter Letzt …
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Aufgrund der Pfingstferien gönnen auch wir uns eine kleine Pause. Am nächsten Freitag (27. Mai 2016) müssen Sie daher auf unseren Newsletter verzichten. Der nächsten Newsletter 20/2016 erscheint erst am Freitag, 3. Juni 2016.

Wir verabschieden uns daher mit einem kleinen Gedicht von Oskar Stock in die (restlichen) Pfingstferien ….

Erkenntnis
So mancher, der im Urlaub war
dem wird das eine nachher klar:
schön ist es, anderswo zu sein
doch fährt er gerne … wieder heim.


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
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Wandern mit dem Rollstuhl in Baden-Württemberg
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»Windelwechsel auf dem Fußboden? Nein, danke!« - Toiletten für alle » Baden-Württemberg
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