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Guten Tag ...,
… gehört für Sie „Dinner for one“ an Silvester einfach dazu? Seit seiner Uraufführung am 8. März 1963 ist der Sketch hierzulande längst Kult geworden. „The same procedure as every year!“ - „Der gleiche Ablauf wie in jedem Jahr!“ Schauen wir mal, was uns dieses Jahr so alles – außer Schnee – so bringen wird ...
Mit unserem heutigen Newsletter 1/2019 starten wir gemeinsam mit Ihnen in das noch relativ junge Jahr 2019 und freuen uns mit Ihnen auf ein gutes Jahre 2019!
Wir haben Ihnen heute folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung für Sie ausgesucht:
Teilhabe
Landesfamilienpass 2019 bietet noch mehr Vorteile
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Der Landesfamilienpass hat das „Schwabenalter“ erreicht. Seit 40 Jahren bietet der Landesfamilienpass auch Familien mit behinderten Kindern (Voraussetzung: Kindergeldbezug und in häuslicher Gemeinschaft lebend) die Möglichkeit, kostenlos oder mit ermäßigtem Eintritt spannende Ausflugsziele zu besuchen. Zu beantragen ist der Landesfamilienpass (mit den Gutscheinkarten) bei der Gemeindeverwaltung des Wohnortes. Neu ist, dass auch ein getrenntlebender Elternteil, die Großeltern oder eine andere Bezugsperson die Kinder zu den Angeboten begleiten kann und von der Vergünstigung profitiert. Die Liste der teilnehmenden staatlichen und nicht-staatlichen Ausflugsziele sowie alle weiteren Infos finden Sie unter » externer Link «/
Recht
bvkm hat Merkblatt zur Grundsicherung nach SGB XII aktualisiert
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Das aktualisierte Merkblatt des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) erläutert, wie hoch die Regelsätze seit 1.1.2019 sind und wie sich der Freibetrag berechnet, der seit 2018 bei der Riester-Rente anrechnungsfrei bleibt. Eingegangen wird ferner auf die aktuelle Rechtsprechung zum Anspruch auf Grundsicherung für Menschen mit Behinderung, die den Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen durchlaufen. Das Merkblatt finden Sie unter » externer Link «
Pflege
Umfrage: Bremst die neue Unterstützungsangeboteverordnung (UstA-VO) Familienentlastung aus?
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Organisierte Familienentlastungsdienste müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um Leistungen über den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro über die Pflegeversicherung abrechnen zu können. So sollen die Leistungen vor allem von Ehrenamtlichen erbracht werden, die ihre Qualifikation nachweisen. Erste Reaktionen von Familien zeigen, dass vor allem Familien mit behinderten pflegebedürftigen Kindern nicht mehr die notwendigen Entlastungsangebote über die Pflegeversicherung abrechnen können, da die Dienste die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen. Wir hatten während der Verbändeanhörung im Jahr 2016 auf die Probleme hingewiesen. Aktuell wurde in der „Stuttgarter Zeitung“ das Anliegen aufgegriffen, siehe unter » externer Link «
Bitte teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit! Wir sammeln Ihre Erfahrungen und geben diese an das zuständige Ministerium weiter.
Radiotipp
Zu Gast bei SWR1 Leute – die blinde Strafverteidigerin Pamela Pabst
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Das Strafgericht Berlin-Moabit ist ein riesiges Labyrinth. Und Pamela Pabst kennt so gut wie jeden Winkel dieses Labyrinths. Pamela Pabst ist die erste von Geburt an blinde Rechtsanwältin für Strafrecht in Deutschland. Sie stand auch Pate für die TV-Serie „Die Heiland – Wir sind Anwalt“.Diese Woche war sie zu Gast bei SWR 1 Leute. Die Sendung zum Nachhören und Anschauen, weitere Infos und auch der Verweis auf ihr Buch finden Sie unter » externer Link «
Unser „Zitat der Woche“
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„Die schönsten Romane werden erlebt – und nicht geschrieben.“ (Audrey Heyburn, britisch-niederländische Schauspielerin, 1929 - 1993)
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen, dass Sie in 2019 Ihren schönsten Roman erleben!
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern
Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Achim Hoffer, Christine Kühnau, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider
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