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Die Europäische Union stärkt die Rechte von Reisenden mit Behinderung. Behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität haben seit 26. Juli 2008 einen Anspruch auf kostenlose Assistenz, die sie benötigen, um mit dem Flugzeug zu reisen. Dieser Service beginnt ab dem Betreten des Flughafens – und endet erst, nachdem der Fluggast im Flugzeug Platz genommen hat. Allerdings muss der Fluggast seinen Hilfebedarf mindestens 48 Stunden vor dem Abflug beim Reisebüro oder der Fluggesellschaft anmelden. Die entsprechende EU-Verordnung 1107/2006 gilt für Flughäfen mit mehr als 150.000 Reisenden jährlich. Der Anspruch auf Unterstützung besteht im Übrigen nicht nur beim Abflug sondern auch für die Ankunft. Der Flughafen Stuttgart hat diesen Service bereits in der Vergangenheit auf freiwilliger Basis angeboten.
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