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Sicher an Bord! – Kinder als Mitfahrer

Kinder sind als Mitfahrer in Kraftfahrzeugen gefährlichen Verkehrssituationen hilflos ausgesetzt, wenn sie nicht mit geeigneten Rückhalteeinrichtungen, z.B. Kindersitze/Babyschalen, gesichert sind. Dies gilt in besonderem Maße auch für Kinder mit Behinderungen.

Die Angebotsvielfalt von Schutzsystemen hilft auch für Kinder mit Behinderungen den passenden Kindersitz zu finden. Sie müssen ebenfalls grundsätzlich bei der Mitfahrt gesichert werden.

Das Faltblatt „Sicher an Bord! – Kinder als Mitfahrer“ (pdf, 1.23 MB) gibt Tipps zur sicheren Beförderung (Herausgeber: ARGE Kinder / Sicherer Schulweg, Koordinierungs- und Entwicklungsstelle Verkehrsprävention Baden-Württemberg). Mehr Informationen zum Sicheren Schulweg gibt es auch unter www.gib-acht-im-verkehr.de.

Mehr Sicherheit mit dem Kraftknoten

Die sicherste Möglichkeit, im Auto unterwegs zu sein, ist der normale Fahrzeugsitz mit Dreipunktgurt und Airbagausstattung. Doch nicht alle Rollstuhlfahrer können umgesetzt werden. Sie brauchen ein Rückhaltesystem, das sowohl den Rollstuhl als auch den Nutzer sichert. Herkömmliche Sicherungssysteme (z.B. Vier-Gurt-Befestigungssystem für den Rollstuhl, Beckengurt für den Rollstuhlfahrer) bieten nach Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen keinen optimalen Schutz. Rein rechtlich gesehen besteht keine zwingende Notwendigkeit zur Nachrüstung. Immer mehr Sonderfahrdienste setzen jedoch neuere Rückhaltesysteme für eine sichere Beförderung voraus.

Deutlich mehr Sicherheit bietet das Kraftknotensystem. Dabei handelt es sich um ein Zubehörteil, das am Rollstuhl fest montiert ist. Im Falle eines Unfalls soll der Kraftknoten die etwaige Verformung des Rollstuhls und damit schwerwiegende Unfallfolgen für den Rollstuhlfahrer verhindern. Einige Hersteller rüsten daher ihre Rollstühle bereits ab Werk mit dem Kraftknotensystem aus. Eine Nachrüstung ist bei fast allen Rollstuhltypen möglich. Die Kosten belaufen sich auf etwa 300 bis 400 Euro. Hinzu kommen Kosten für die Montage von etwa 80 Euro. Erhältlich ist der Kraftknoten über den Fachhandel (Sanitätsfachgeschäft).

Die Frage, wer das Hilfsmittel „Kraftknotensystem“ zu zahlen hat, ist bislang noch nicht höchst richterlich entschieden. Die jüngste Rechtssprechung zum Kraftknoten weist jedoch einen Trend auf. Das Ziel der Beförderung entscheidet maßgeblich, welcher Kostenträger für die Finanzierung zuständig ist.

Als „Faustregel“ gilt derzeit:
  • Beförderung zur Schule

    Für die Beförderung eines Rollstuhlfahrers zur Schule ist vorrangig die gesetzliche Krankenversicherung zuständig. Diese muss die Kosten für ein Hilfsmittel übernehmen, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft. Zu den Grundbedürfnissen wird auch der Schulbesuch soweit es um die Vermittlung von grundlegendem schulischen Allgemeinwissen im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und der Sonderschulpflicht geht.

  • Beförderung zur Werkstatt für behinderte Menschen / Tagesförderstätte

    Für die Beförderung zur WfbM oder zur Tagesförderstätte ist vorrangig das Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfe zuständig. Das Kraftknotensystem ist ein Hilfsmittel, das dem Ausgleich der Behinderung im Arbeitsleben – zu dem auch die Beschäftigung in einer Werkstatt oder einer Tagesförderstätte zählt – dient.


Zum Weiterlesen:

Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. hat für Betroffene Argumentationshilfen / Musterschreiben entwickelt. Diese – und weitere Informationen – finden Sie unter www.bvkm.de.

Allgemeine Informationen zur sicheren Beförderung von Rollstuhlfahrern finden Sie auch unter www.adac.de.

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