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Familienentlastende Maßnahmen
Familien leisten den weitaus größten Teil der notwendigen Förderung und Betreuung behinderter Angehöriger. Seit Mitte der 80er Jahre entwickelten sich familienentlastende Dienste als eine neue Form ambulanter Hilfen. Auch unsere unsere Mitgliedsorganisationen bieten familienentlastende Maßnahmen an. Die Angebotspalette reicht von stunden- oder tageweiser Betreuung bis hin zu mehrtägigen Freizeiten. Unsere Mitgliedsorganisationen helfen Ihnen gerne weiter. Zusätzlich gibt es stationäre Kurzzeitunterbringungen, die über die Pflegeversicherung bzw. über die Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz finanziert werden. Wir haben in einem Wegweiser alle Einrichtungen, die stationäre Kurzzeitunterbringung für körper- und mehrfachbehinderte Menschen anbieten, zusammengefasst. Die Broschüre ist gegen einen mit 1,44 Euro frankierten Rückumschlag (Format C 5) bei unserer Geschäftsstelle erhältlich. Entlastung bieten auch sog. Mutter-Kind-Kuren. In einem Faltblatt haben wir die Kureinrichtungen aufgelistet, die Mütter und Kinder mit Behinderungen aufnehmen. Das Faltblatt ist gegen einen mit 0,55 Euro frankierten Rückumschlag (DIN lang) bei unserer Geschäftsstelle erhältlich.
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