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Finanziellen Hilfen beim Bau oder Erwerb einer rollstuhlgerechten Wohnung
Das Landeswohnungsbauprogramm sieht eine zusätzliche Förderung für Schwerbehinderte mit spezifischen Wohnungsversorgungsproblemen vor. Die Mehrkosten, die durch behinderungsbedingte Baumaßnahmen entstehen, sind daher förderfähig. Die Broschüre Für Zukunft und Familie der Landeskreditbank Baden-Württemberg (Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, Telefon 01801 / 150333 oder www.l-bank.de) informiert allgemein über das aktuelle Wohnungsbauprogramm. Weitergehende Beratung gibt es bei allen Stadt- und Landkreisen (Amt für Wohnungswesen). Unter bestimmten Voraussetzungen können die Pflegekassen subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren. Dazu zählen auch bauliche Maßnahmen wie z.B. der Einbau einer bodengleichen Dusche, breitere Türen oder den stufenlosen Zugang zur Wohnung. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag von 2.557 Euro je Maßnahme nicht überschreiten (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Weitere Auskünfte geben die Pflegekassen.
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