Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.

Themen

Leben ohne Barrieren

Recht und Politik

Mitgliedsorganisationen

Landesverband

EUTB-Stellen

Publikationen

Zum Reinhören

Downloads

Termine

Links

Ferienhäuser

Newsletter

Kontakt & Impressum

Datenschutz

facebook

YouTube
LVKM-BW.Blog


coding + custom cms © 2002-2024
AD1 media · 1769926 | 3
+ + + Pressemitteilungen + + + [ Übersicht anzeigen ]

„Keine Regel ohne Ausnahme“

   20. Mai 2020
Mehr Informationen zu Ausnahmen von der Maskenpflicht erforderlich

Stuttgart, 20.05.2020 – Es kann gute Gründe haben, wenn Menschen ohne Masken („Mund-Nasen-Schutz“) einkaufen oder mit Bussen und Bahnen unterwegs sind. Die seit 27. April 2020 geltende Maskenpflicht stellt Menschen mit Behinderungen vor große Herausforderungen. Viele können aufgrund ihrer Einschränkung keine Maske tragen und sind daher in der Corona-Verordnung Baden-Württemberg befreit. Doch sie kommen in echte Bedrängnis. Es wird ihnen der Zugang zu Läden oder Bussen verwehrt. Diese Diskriminierung ist aus Sicht des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg eine Folge, dass die berechtigten Ausnahmeregelungen zu wenig bekannt sind. Das muss sich ändern.

„Seit Ende April erreichen uns täglich Hilferufe verzweifelter Menschen mit Behinderungen und deren Familien.“Meine Tochter würde sich so ein Ding binnen Sekunden vom Mund reißen, daran zerren und sich dann wahrscheinlich noch weh tun. Sie versteht es nicht. Und man kann es ihr auch nicht erklären. Aber wir müssen ja auch raus“, schildert Petra Nicklas aus Tamm ihre Situation. Im Einzelhandel sind die geltenden Ausnahmeregelungen von der Maskenpflicht nicht oder ungenügend bekannt. Rollstuhlfahrern wird das Einkaufen verweigert, weil sei zum Einhalten des Abstandsgebotes keinen Einkaufswagen nutzen können. Andere mussten ein Bußgeld zahlen, weil statt eines hauptamtlichen Mitarbeiters einer Einrichtung ein Freiwilliger aus der Nachbarschaft zwei behinderte Menschen, die nicht im gleichen Haushalt leben, in der Stadt, also im öffentlichen Raum, unterstützt hat“, fasst LVKM-Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl zusammen. Deshalb hat sich der Landesverband hilfesuchend an die Lenkungsgruppe der Landesregierung gewandt. „Es ist verwirrend. Viele wissen nicht, was gilt. Beispiel Maskenpflicht: Die Ausnahmen werden in der Corona-Verordnung genannt, nicht aber in der Corona-Verordnung Einzelhandel. Dort wird nur die Ausnahme für Beschäftigte beschrieben, nicht aber für Kunden.“

Neben dringend notwendigen Klarstellungen in der Corona-Verordnung fordert der Landesverband mehr Aufklärung über die geltenden Ausnahmeregelungen.

INFO
„Diskriminierungserfahrungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise“ lautet eine → Veröffentlichung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 6. Mai 2020 [externer Link].

Die Maskenpflicht auf einen Blick

 zur Druckansicht - >> 




zum Seitenanfang


Links und Hinweise

Spenden
LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e.V.
Ferienhäuser des Landesverbandes
Serviceportal für Baden-Württemberg
»Windelwechsel auf dem Fußboden? Nein, danke!« - Toiletten für alle » Baden-Württemberg
Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V.
Ziel: Barrierefreiheit!
Wandern mit dem Rollstuhl in Baden-Württemberg
Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation in Baden-Württemberg
Auf eigenen Füßen stehen – Koch- und Haushalttipps für Menschen mit Behinderung
GKV - Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
LEUCHTLINIE - Beratung und Auskunft für Betroffene von rechter Gewalt
Logo des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen | Externer Link zur Seite:  »Online Beratung«  (Seite öffnet im neuen Fenster)
Der Paritätische Wohlfahrtsverband LV Baden-Württemberg