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Parkerleichterungen für Rollstuhlfahrer und außergewöhnlich Gehbehinderte in Deutschland sowie in den EU-Ländern

Seit 1. Januar 2001 gibt es erstmals einen „EU-Parkausweis für Menschen mit Behinderungen“. Dieser Parkausweis muss gut sichtbar im Auto ausgelegt werden und bietet in den einzelnen Staaten der Europäischen Union entsprechende Parkerleichterungen. In Deutschland können Rollstuhlfahrer und außergewöhnlich Gehbehinderte zum Beispiel drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot oder auf Anwohnerstellplätzen oder gratis an Parkuhren und –automaten parken. Bei Auslandsreisen sind die jeweiligen Ländervorschriften zu beachten.

Der EU-Parkausweis kann bei der örtlichen Verkehrsbehörde beantragt werden. Mit dem Ausweis erhalten die Berechtigten ein mehrsprachiges Verzeichnis, das über die Parkerleichterungen informiert. Die alten Parkausweise gelten längstens bis Ende des Jahres 2010.

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