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Landesfamilienpass 2005 für Familien mit behinderten Kindern

   02. März 2005
 
Stuttgart. Mit dem Familienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, insgesamt 24 Mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.

Die 15 speziell bezeichneten Gutscheine berechtigen zum einmaligen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt in die jeweilige Einrichtung wie z.B. das Schloss Heidelberg, die Staatsgalerie Stuttgart, das Archäologische Landesmuseum Kostanz oder das Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe. Das „Blühende Barock“ in Ludwigsburg und die „Wilhelma“ in Stuttgart gewähren Familien jeweils Ermäßigungen. Mit den 9 Wahlgutscheinen können die anderen Schlösser, Gärten und Museen auch mehrfach im Jahr kostenfrei besucht werden.

Einen Landesfamilienpass erhalten u. a. Familien oder allein Erziehende mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Er ist auf Antrag beim Bürgermeisteramt des Wohnortes erhältlich.

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