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Selbst bestimmt leben trotz Handicap | |
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Menschen mit Behinderungen wollen als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger
in der Gesellschaft leben. Sie wollen selbst verantwortlich für ihr Leben sein – weg
vom „Objekt der Fürsorge“ hin zum „Subjekt des Handelns“. Diese Kehrtwende in der
Behindertenpolitik wurde mit dem Entwurf eines Sozialgesetzbuches IX unter dem
Leitmotiv „Teilhabe und Selbstbestimmung“ eingeleitet. In den Niederlanden und in
Großbritannien werden bereits seit einigen Jahren Konzepte zur verstärkten Selbstbestimmung
behinderter Menschen erprobt.
Die Zeit ist reif, auch in Baden-Württemberg für Menschen mit Behinderungen das
Konzept eines „Persönlichen Budgets“ einzuführen, damit sie selbst über Art, Weise
und Umfang der von ihnen benötigten Hilfen bestimmen können. Der Landesverband
Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung und der
Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg haben gemeinsam
ein Konzept entwickelt. Die beiden Behinderten-Selbsthilfeorganisationen
fordern einen baden-württembergischen Modellversuch. Behinderte Menschen sollen
durch so genannte Geldleistungen selbst die Mittel in Händen halten, mit denen sie
sich die notwendige Unterstützung im Alltag einkaufen können. In Stuttgart haben
heute Vertreter der beiden Organisationen die Konzeption an Landessozialminister
Dr. Repnik überreicht.
Hans-Ulrich Karg, Vorsitzender des Landesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte erläutert die wichtigsten Eckpunkte der Konzeption:
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