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Menschen mit Behinderung und ihre Familien bei aktuellen Reformvorhaben berücksichtigen! | |
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Frankfurt/Main, 20.06.2026 - Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), seine Landesverbände und Selbstvertretungsgremien haben am Wochenende bei einem Treffen in Frankfurt/Main eine gemeinsame Erklärung zu den aktuellen Reformvorhaben in Pflege-, Sozial- und Gesundheitspolitik beschlossen. Unter dem Titel „Menschen mit Behinderung und ihre Familien bei aktuellen Reformvorhaben berücksichtigen!“ macht der Verband deutlich: Investitionen in Teilhabe, Barrierefreiheit, Assistenz und Gesundheit sind keine Kostenfaktoren, sondern Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität – und kommen der gesamten Gesellschaft zugute. ![]() Vertreter der Landesverbände, der Bundesfrauenvertretung sowie der Clubs und Gruppen im Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) trafen sich am Wochenende in Frankfurt/Main zum fachlichen Austausch.
Foto: © Lisa Eisenbarth, bvkm „Die Suche nach finanzieller Stabilität darf nicht dazu führen, dass die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und ihren Familien aus dem Blick gerät“, so der Selbsthilfeverband. Unstrittig ist, dass es einen hohen Reformdruck auf die sozialen Sicherungssysteme gibt. „Wir müssen die überbordende Bürokratie gemeinsam zurückschneiden und den Menschen mehr vertrauen und weniger kontrollieren. Massive Kürzungen zu Lasten der Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen darf es nicht geben“, macht Thomas Seyfarth, Vorsitzender des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg klar. „Menschen mit Behinderung sind keine Randgruppe sozialpolischer Entscheidungen. Sie sind Bürgerinnen und Bürger mit denselben Rechten auf Selbstbestimmung, Teilhabe und gesellschaftliche Zugehörigkeit wie alle anderen Menschen“ heißt es in dem Papier. Der Verband fordert: Teilhabe und Selbstbestimmung müssen Leitprinzip aller Reformen bleiben – im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention, dem Bundesteilhabegesetz (SGB IX) und Artikel 3 des Grundgesetzes. Angehörige von Menschen mit Behinderung, die oft lebenslang pflegen und begleiten, brauchen Entlastung statt zusätzlicher Belastungen. Leistungen müssen sich am individuellen Bedarf orientieren, um wirkungsvoll zu sein. Beispielhaft nennt der Verband die geplanten Einschnitte in der Pflegeversicherung: „Anders als in der durchschnittlichen häuslichen Pflege ist die Pflege eines Kindes mit Behinderung eine lebenslange Aufgabe – dies müsse die Pflegereform zwingend berücksichtigen“, heißt es in dem Papier. Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm, betont: „Überall dort, wo gespart werden soll, trifft es Familien, die ohnehin schon an der Belastungsgrenze sind. Das ist kein Zufall. Pflegende Angehörige leisten jeden Tag Enormes für unsere Gesellschaft – und die Politik dankt es ihnen mit Kürzungen. Das darf so nicht sein und wir werden uns dagegen wehren.“ INFO | |
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