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Landesverband: Inklusion ist ein Menschenrecht – und Eingliederungshilfe ein Nachteilsausgleich

   08.01.2026
Kommunale Finanzkrise: Vier Oberbürgermeister kritisieren zu hohe Standards u.a. bei Inklusion und Einzelzimmer in Wohneinrichtungen

Stuttgart, 8. Januar 2026 – Bei einer Landespressekonferenz haben gestern die vier Oberbürgermeister Richard Arnold (CDU, Schwäbisch Gmünd), Matthias Klopfer (SPD, Esslingen), Matthias Knecht (parteilos, Ludwigsburg) und Boris Palmer (parteilos, Tübingen) die zu hohen Standards u.a. in der Kinderbetreuung, bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen sowie die Einzelzimmer in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen kritisiert. Angesichts der kommunalen Finanzkrise müsse man den „Gold- und Platinrahmen“ abschaffen und mehr die Vernunft walten lassen. Diese pauschale Kritik weist der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung (LVKM) Baden-Württemberg entschieden zurück. In einer ersten Stellungnahme sagt LVKM-Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl:

Inklusion ist ein Menschenrecht – und Eingliederungshilfe ein Nachteilsausgleich

„Die Oberbürgermeister erwecken den Eindruck, dass Menschen mit Behinderungen fast gar maßlos aus dem Vollen schöpfen, wenn es um die Umsetzung eines Menschenrechts geht, nämlich die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Es ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen mit schweren Behinderungen und deren Familien, wenn durch die pauschale Darstellung der Oberbürgermeister der Eindruck entsteht, völlig überzogene Hilfen zu erhalten. Das Gegenteil ist der Fall. Die Leistungen der Eingliederungshilfe, die im Bundesteilhabegesetz (SGB IX) benannt sind, werden entsprechend dem individuellen Bedarf ermittelt. Der Weg ist steinig und langwierig, um die notwendigen Hilfen bewilligt zu erhalten. Man könnte viel Bürokratie sparen schon allein dadurch, dass es landesweit einheitliche Antragsformulare gebe. Teilhabe ist ein Menschenrecht und nicht verhandelbar.

Viel zu oft wird in der Diskussion vergessen, dass es um einen Ausgleich der Behinderung geht und nicht um Besserstellung. Ganz ehrlich: alle Menschen mit Behinderungen, die auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen sind, würden gerne auf diese Leistungen verzichten - und auch auf die mit der Behinderung verbundenen Einschränkungen.“

Ein Einzelzimmer in einer Wohneinrichtung ist Lebensqualität.“

„Für viele Menschen mit Behinderungen, die im jungen Erwachsenenalter in eine besondere Wohnform (früher: Wohnheim) ziehen, sind froh, dass es Einzelzimmer gibt. Das eigene Zimmer ist der einzige Rückzugsort für viele Jahre und Jahrzehnte. Die geltenden Regelungen lassen auch Doppelzimmer zu, wenn man es will. Es ist eine Frage der Konzeption und der Gestaltung der Räume. Aber es ist leichter, die Mär von der überzogenen Einzelzimmerpflicht weiterzutragen ohne sich in Regelwerke vorurteilsfrei einzulesen.“


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