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Ausschreibung Wettbewerb „Gesucht: Barrierefreie Gemeinde in Baden-Württemberg 2025“

   05.05.2025
„Jede Barriere ist eine zu viel!“

Stuttgart, 05.05.2025 – Barrierefreiheit ist weit mehr als nur abgesenkte Bordsteine, Aufzüge und Rampen für Menschen im Rollstuhl. Es geht um Orientierungshilfen, Informationen in „Leichter Sprache“, Akustikhilfen, u.v.m. Es sind die kleinen und großen Dinge im Alltag, die darüber entscheiden, ob eine uneingeschränkte Teilhabe möglich ist. Mit seinem Wettbewerb „Alle inklusive?! Barrierefreie Gemeinde in Baden-Württemberg 2025“ will der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg gute Lösungen sichtbar machen. Mitmachen können alle Gemeinden bis zum 25. Juli 2025.

Gesucht: barrierefreie und inklusive Lösungen vor Ort

Der Wettbewerb „Alle inklusive?! Barrierefreie Gemeinde in Baden-Württemberg 2025“ will Gemeinden und Städte auszeichnen, die sich in besonderem Maße für ein „Leben ohne Barrieren“ engagieren, denn: „Jede Barriere ist eine zu viel!“ Schirmherr Manne Lucha MdL, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, ruft die Gemeinden zum Mitmachen auf und sagt: „Die Kommunen stehen in Sachen Barrierefreiheit bei weitem nicht am Anfang. Es gibt aber gute Lösungen in der Praxis, die sichtbar gemacht werden sollen. Gewinnen werden wir alle.“

„Barrierefreiheit ist umfassend. Dazu gehören auch die digitale Angebote, die Ladeinfrastruktur für E-Autos und Maßnahmen des Hitzeschutzes“, sagt Thomas Seyfarth, Vorsitzender des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg. „Alle Generationen profitieren von einer umfassenden Barrierefreiheit quer durch alle Lebensbereiche – heute und in Zukunft.“

INFO
Bewerbungen sind bis zum 25. Juli 2025 möglich. Eine Jury entscheidet über die Preisvergabe. Die öffentliche Preisverleihung findet am 16. Dezember 2025 in Stuttgart statt.

Sie können die Teilnahmebedingungen und den Fragebogen zum Ausfüllen hier herunterladen (PDF, 1.1 MB)

Der Wettbewerb wird finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.


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