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„Ja“ zum Gleichbehandlungsgesetz - nur durch Diskriminierung entsteht ein „Büro­kratiemonster“

   
Zumeldung zu SWR-Berichterstattung „Kretschmann will Gesetz gegen Diskriminierung fallen lassen.

Landesverband fordert Gleichbehandlungsgesetz

Stuttgart, 1.10.2024 – Nach SWR-Informationen wolle Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann die Pläne für ein Gleichbehandlungsgesetz Baden-Württemberg nicht mehr weiter verfolgen. In einem Brief an die Vorsitzenden der beiden Regierungsfraktionen habe der Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Florian Stegmann, angekündigt, dass das Staatsministerium den Gesetzentwurf fallen lassen wolle. Grund dafür sei der massive Protest aus Kommunen, Wirtschaft und Ministerien.

Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. (LVKM) ist Mitglied in einem landesweiten Bündnis und fordert, Diskriminierungsschutz zu gewährleisten und die bestehende Schutzlücke zu schließen.

Pagel-Steidl: „Nur durch Diskriminierung entsteht ein „Bürokratiemonster“

„Ein Gleichbehandlungsgesetz hilft, bestehende Regelungslücken zu schließen und ermutigt Menschen mit Behinderungen, sich gegen Diskriminierung zu wehren. Fehlende Barrierefreiheit und herabsetzende Äußerungen zählen zu den häufigsten Formen der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen“, so LVKM-Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl. Die Liste der Diskriminierung ist lang: Kinder mit Behinderung und hohem Unterstützungsbedarf werden in allgemeine Kitas und Schulen abgelehnt bzw. nur aufgenommen, wenn eine Begleitung dabei ist. Ist diese Assistenzperson verhindert (z.B. durch Krankheit) muss das Kind zuhause bleiben. Als diskriminierend empfinden es Menschen mit schweren Behinderungen und deren Angehörige auch, wenn z.B. Behörden Antragsteller mündlich auffordern, Anträge auf Unterstützungsleistungen zurückzunehmen. Diese Aussagen verletzen die Würde der Menschen zutiefst und erschüttern ihr Vertrauen in staatliches Handeln. Da die Familien durch die herausfordernde Pflege und Betreuung ihrer Kinder mit schweren Behinderungen belastet sind, fehlt ihnen die Kraft und das Vertrauen darauf, abgelehnte Leistungen im Widerspruchs- und Klageverfahren durchzukämpfen. Die Folge ist, dass sie de facto auf Leistungen verzichten. „Das ist nicht hinnehmbar“, so Pagel-Steidl.

Der Landesverband sieht in einem Gleichbehandlungsgesetz eine Chance, dass das diskriminierende Verhalten der Behörde als solches anerkannt wird. „Es geht den betroffenen Menschen meist nicht um Schadensersatz im eigentlichen Sinne sondern vielmehr um die Feststellung, dass eine Diskriminierung vorliegt“, sagt Pagel-Steidl. „Nur durch Diskriminierung entsteht ein „Bürokratiemonster."


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