Pressemitteilungen |
· Archiv |
Themen |
Leben ohne Barrieren |
Recht und Politik |
Mitgliedsorganisationen |
Landesverband |
EUTB-Stellen |
Publikationen |
Zum Reinhören |
Downloads |
Termine |
Links |
Ferienhäuser |
Newsletter |
Kontakt & Impressum |
Datenschutz |
YouTube |
LVKM-BW.Blog
|
coding + custom cms © 2002-2024 AD1 media · 1868116 | 7 |
„Pflegende Angehörige gefährden ihre Gesundheit“ | |
| |
Stuttgart, 08.05.2024 – Pflegende Angehörige, vor allem Frauen, sind der bundesweit größte ambulante Pflegedienst. Ein Gutachten des Sachverständigenrats Gesundheit & Pflege, das Bundesgesundheitsminister Lauterbach in Auftrag gegeben hat, hat festgestellt, dass pflegende Angehörige die Hauptlast der Versorgung in der Langzeitpflege tragen. Mit steigendem zeitlichen Pflegeaufwand steigt die hohe gesundheitliche Belastung der Pflegenden. Die Pflege von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit komplexen Behinderung ist oft mit erheblichen Belastungen verbunden, die häufig über einen sehr langen Zeitraum andauern. Heben, umlagern, wickeln, waschen, Übungen durchführen – das sind nur einige der Aufgaben, die pflegende Mütter und Väter täglich übernehmen - und das oft über Jahre und Jahrzehnte. Mit zunehmendem Alter und Gewicht der Kinder werden diese Aufgaben körperlich immer anstrengender. „Pflegen gefährdet die Gesundheit“ lautet ein Positionspapier des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm). Der Selbsthilfeverband fordert gezielte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der pflegenden Angehörigen. Pflegegeld bei Aufenthalten im Krankenhaus- und Reha-Klinik unbegrenzt weiterzahlen Die meisten Familien mit pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung nutzen das Pflegegeld, um die Betreuung und Pflege zu sichern. Muss das Kind mit Behinderung länger als 28 Tage ins Krankenhaus oder in eine Reha-Klinik, entfällt das Pflegegeld ab dem 29. Tag. „Vielfach begleiten die Mütter ihre Kinder mit schweren Behinderungen in die Klinik, teils sogar über Monate. Der Wegfall des Pflegegeldes ist besonders bitter, weil die Mütter oder andere Familienmitglieder die Grundpflege im Krankenhaus leisten“, sind sich Marion Reick-Westphal und Petra Nicklas einig. Die beiden Frauen sind selbst Mütter behinderter Töchter und ehrenamtliche Vorstandsmitglieder des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg. „Würden unsere Töchter ihre Hilfe und Pflege im sog. Arbeitgebermodell sicherstellen, würde das Pflegegeld unbegrenzt weiterbezahlt werden.“ Eine Begleitung über Wochen und Monate hinweg sei häufig nur deshalb erforderlich, weil das Pflegepersonal in den Krankenhäusern und Reha-Kliniken zu knapp bemessen ist und auch die Zeit fehlt, pflegebedürftige Patienten mit komplexen Behinderungen angemessen zu unterstützen. INFO | |
zur Druckansicht - >> |