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Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeinde- und Landkreisordnung missachtet die Anforderungen an Barrierefreiheit

   29. April 2020
Heute im Landtag TOP 3 „Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und anderer Gesetze (LT-Drucksache 16/8027) – Erste Beratung“

Stuttgart, 29.04.2020 – Demokratie braucht Inklusion und Barrierefreiheit. Der Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und CDU zur Änderung der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und anderer Gesetze missachtet die Anforderungen, die sich aus Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ergeben. Darauf verweist der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg (LVKM) in seiner Stellungnahme.

„Digitalisierung muss von Anfang an barrierefreie konzipiert und umgesetzt werden“, so LVKM-Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl. „Barrierefreiheit ist nicht ein „nice to have“ für die Gruppe der Menschen mit Behinderungen sondern ein gesetzlich verankertes Recht.“ Der vorliegende Gesetzentwurf missachte diese Vorgaben. Gremiensitzungen sollen per Videokonferenz möglich sein. „Doch kommen tatsächlich nur Videokonferenztools zum Einsatz, die barrierefrei nutzbar sind?“

Ein weiterer Kritikpunkt des Landesverbandes zielt auf die Übertragung der virtuellen Ratssitzung „in einen öffentlich zugänglichen Raum“. „Warum wird hier nicht die Übertragung in einen öffentlich zugänglichen barrierefreien Raum vorgeschrieben?“ so Pagel-Steidl. Verwundert zeigt sich der Landesverband, dass der Gesetzentwurf anscheinend den Gesundheitsschutz der Gremienmitglieder höher wertet als den Gesundheitsschutz der interessierten Bürgerinnen und Bürger, die sich in einen öffentlichen Raum begeben müssen, um die die Sitzungen zu verfolgen. Demokratie braucht Inklusion und Barrierefreiheit – ohne Wenn und Aber.“


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