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Die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an den Angeboten von ARD und ZDF muss weiter vorankommen! | |
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Mainz / Stuttgart, 30. Januar 2020 – Die Vertreterinnen und Vertreter behinderter Menschen in den Rundfunk- und Fernsehräten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei ihrem Treffen beim Südwestrundfunk (SWR) in Mainz fordern, den Medienstaatsvertrag in Sachen Barrierefreiheit zügig nachzubessern. Nach dem internen Beratungen der Aufsichtsmitglieder am Vormittag fand am Nachmittag das erste gemeinsame Treffen mit der zeitgleich in Mainz tagenden Projektgruppe Barrierefreiheit in der ARD unter Leitung von Niels Rasmussen (NDR) und der Projektbeauftragten für barrierefreie Angebote beim ZDF, Nicola Foltys, statt. Inhaltlich ging es zunächst um eine Bestandsaufnahme sowie um aktuelle Leuchtturmprojekte zur Barrierefreiheit in den einzelnen Sendeanstalten. Sehr gut vorangekommen ist der Ausbau der Angebote mit Untertitel. „Luft nach oben“ gibt es vor allem noch bei Angeboten mit Gebärdensprache, Audiodeskription, bei Nachrichten in Leichter Sprache sowie bei der Zugänglichkeit der Onlineangebote und bei „Online first“-Produktionen. Mit Blick auf die notwendige Weiterentwicklung des barrierefreien Angebots in den Sendeanstalten betonten die Vertreterinnen und Vertreter behinderter Menschen, dass in Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Sender allen behinderten Menschen ermöglicht werden müsse. In den vergangenen Jahren seien hierbei, im engen Austausch mit den Verbänden behinderter Menschen, in vielen Bereichen erhebliche Verbesserungen erreicht worden. Nun müsse es darum gehen, diesen Weg zielgerichtet fortzusetzen und überprüfbare Maßnahmenpläne zu entwickeln, um den Prozess langfristig für alle voranzubringen, die auf barrierefreie Angebote angewiesen sind. „Von barrierefreien Angeboten profitieren alle“, sind sich die Aufsichtsmitglieder Wolf-Arne Frankenstein (Radio Bremen), Michael Jörg (ZDF), Jutta Pagel-Steidl (SWR) und Christian Seuß (Bayerischer Rundfunk) einig. Mit Blick auf die geplanten Änderungen des Medienstaatsvertrags fordern die Vertreterinnen und Vertreter behinderter Menschen, die Richtlinie EU 2018/1808 (AVMD-Richtlinie) konsequent und ohne zeitliche Verzögerungen bis zum Ende der Umsetzungsfrist am 20. September 2020 ins deutsche Recht umzusetzen. Darüber hinaus befürchten sie, dass der erforderliche Ausbau barrierefreier Angebote durch eine nicht auskömmliche Finanzausstattung der Rundfunkanstalten für die kommende Beitragsperiode gebremst werden könnte. Sie appellieren daher an die Politik, im Rahmen der Verhandlungen um die Zukunft des Medienstaatsvertrags dafür zu sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet wird. Gerade in der heutigen Zeit sei die Teilhabe aller Menschen am Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wichtiger denn je, um das Grundrecht auf Meinungsfreiheit sowie die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben zu verwirklichen und dadurch auch das demokratische Gemeinwesen zu stärken. Teilhabe und Demokratie könnten insoweit als zwei Seiten derselben Medaille verstanden werden. INFO Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat am 13. Januar 2020 einen Neun-Punkte-Forderungskatalog beschlossen, nachzulesen unter www.deutscher-behindertenrat.de/ID245183 [externer Link]. Die Beauftragten des Bundes und der Bundesländer für Menschen mit Behinderungen haben am 29. Januar 2020 ebenfalls gefordert, Barrierefreiheit im Medienstaatsvertrag zu verankern. → Hier finden Sie die Erklärung im Wortlaut zum Nachzulesen [externer Link, pdf] | |
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