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Nein zum Intensivpflegegesetz!

   15. Dezember 2019
Mehr Selbstbestimmung – nicht weniger!
Nein zum Intensivpflege Stärkungs-(Wegsperr-) Gesetz!<br />Foto: © gesellschaftsbilder.de - Anna Spindelndreier
Nein zum Intensivpflege Stärkungs-(Wegsperr-) Gesetz!
Foto: © gesellschaftsbilder.de - Anna Spindelndreier

Berlin / Stuttgart, 15. Dezember 2019. Mitten in den Sommerferien platzte der Entwurf eines Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes (RISG): künftig sollen Erwachsene in der Regel nur Anspruch auf außerklinische Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen und spezialisierten Wohngruppen haben. Betroffen sind beispielsweise Menschen, die dauerhaft künstlich beatmet werden. Nur in Ausnahmefällen soll eine Intensivpflege in der eigenen Wohnung bestehen. Dies wäre ein erheblicher Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (freie Wohnortwahl, Recht auf Teilhabe) und damit rechtswidrig. Der Protest der Betroffenen kam prompt. In Berlin nutzten sie den „Tag der offenen Tür“ des Bundesgesundheitsministeriums. Die Verantwortlichen waren von dem heftigen Protest überrascht und versprachen Nachbesserungen.

Anfang Dezember präsentierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen neuen Gesetzentwurf mit einem neuen Namen: Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPREG). „Die Verpackung ist anders, der Inhalt fast unverändert“, lautet der erste Kommentar von Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg. So soll nun bei minderjährigen Kindern die Versorgung in der eigenen Familie stets als „angemessen“ betrachtet werden. Aus einer „Zumutbarkeitsprüfung“ wird nun eine „Angemessenheitsprüfung“. Menschen, die am sozialen Leben teilhaben, sollen auch künftig daheim betreut werden. Zwar ist ein Bestandsschutz für diejenigen, die derzeit ambulant versorgt werden, im neuen Entwurf vorgesehen. Doch was ist mit den Menschen, die zukünftig betroffen sind? „Auch der neue Gesetzentwurf reicht nicht. Er widerspricht den in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Rechten.“ Darin sich die die Selbsthilfeverbände behinderter Menschen und ihrer Familien mit den Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Bund und den Bundesländern einig.

INFO
→ Hier finden Sie die gemeinsame Erklärung der Bundes- und Landesbehindertenbeauftragten zum IPREG-Entwurf [externer Link, pdf]


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