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Landesbauordnung behindert barrierefreien Wohnungsbau | |
Landtagsdebatte TOP 5 „Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung – Erste Lesung“ | |
Stuttgart, 27.06.2019 – Der Wohnungsbau soll durch die Änderung der Landesbauordnung (LBO) erleichtert werden. Dies gilt aber nicht für den Bau barrierefreier Wohnungen. Ein Schlupfloch bleibt: Wohnungen in Geschäftsgebäude müssen nicht barrierefrei gebaut werden. „Das ist ein krasser Widerspruch zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die seit zehn Jahren gilt. Ohne barrierefreie Wohnungen ist Inklusion nicht möglich“, so der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg (LVKM). „Ein kleiner Kiosk im Erdgeschoss reicht aus, um die Verpflichtung zum barrierefreien Wohnungsbau zu umgehen. Es ist höchste Zeit, dieses Schlupfloch zu schließen“, sagt LVKM-Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl. Die Begründung der Landesregierung sei bizarr. Wörtlich heißt es: „Hierdurch würden die zur städtebaulich erwünschten Durchmischung von Innenstadtgebieten beitragenden Mischnutzungen in Wohn- und Geschäftshäusern zusätzlich unattraktiv, da das üblicherweise mit geringerem Kostenaufwand barrierefrei erreichbare Erdgeschoss in der Regel mit Ladengeschaften u. a. belegt ist.“ (LT-Drs. 16/6293, Seite 36). „Der Bedarf besteht jetzt. Menschen mit Behinderungen, die heute eine barrierefreie Wohnung suchen, brauchen zeitnah eine Lösung – und nicht in erst in Jahrzehnten“, so Pagel-Steidl. Die Delegationsreise der Wohnraumallianz nach Zürich brachte die Erkenntnis, dass die dortigen Bauvorschriften Barrierefreiheit für alle Wohnungen fordert. „Wir sollten uns die Schweiz zum Vorbild nehmen“, so Pagel-Steidl. | |
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