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„Wahlrecht für alle“ ist ein wichtiger Schritt zur Inklusion im Alltag

   03. April 2019
Zumeldung
Landtagsdebatte TOP 5 „Einführung eines inklusiven Wahlrechts“

Stuttgart, 03.04.2019 – Gerade noch rechtzeitig vor der Kommunalwahl im Mai hat der Landtag von Baden-Württemberg heute Menschen mit Behinderungen, für die „dauerhaft zur Besorgung aller Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist“, das Wahlrecht beschlossen. „Das ist das richtige Signal an Menschen mit Behinderungen. Sie sind selbstverständlicher Teil der Gesellschaft. Selbst über seine Angelegenheiten mitzubestimmen, ist das Wesen der Demokratie und entspricht dem Leitbild einer inklusiven Gesellschaft“, sagt LVKM-Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl. „Wählerinnen und Wähler bestimmen mit über die Themen, die für die Politik relevant sind. Es ist Aufgabe der politischen Parteien und der Wählervereinigungen, ihre Positionen ihren Wählerinnen und Wählern verständlich zu vermitteln.“

INFO
Bundesweit sind rund 80.000 Menschen daher vom Wahlrecht ausgeschlossen, in Baden-Württemberg knapp 6.000. Das geht aus einer vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebene Studie aus dem Jahr 2016 zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen (Forschungsbericht 470) hervor.


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