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Gesundheit beginnt im Mund: Neue Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen

   25. September 2018
Tag der Zahngesundheit

Stuttgart, 25. September 2018 – Gesundheit beginnt im Mund. Für viele Menschen mit Behin­derung ist das Thema Zahngesundheit schwerer zu handhaben als für Menschen ohne Behinderung. Klinische Erfahrungen und Untersuchungen zeigen, dass Men­schen mit Körper- und Mehrfachbehinderung zur Hochrisikogruppe für Karies- und Zahnfleischerkrankungen zählen. Der 25. September ist der „Tag der Zahngesundheit“. Er steht heuer unter dem Motto „Gesund im Mund – bei Handicap und Pflegebedarf.“

Gesundheit beginnt im Mund. Richtiges Zähneputzen ist daher wichtig.
Gesundheit beginnt im Mund. Richtiges Zähneputzen ist daher wichtig.

Wegweiser „Ein Koffer voller Zahnbürsten ...“

Wie können Menschen mit Behinderungen selbst etwas für ihre Zahngesundheit tun? Was gilt es zu beachten, wenn man sich die Zähne nicht alleine putzen kann? Antworten auf diese Fragen (und noch viel mehr) gibt es – auch in Leichter Sprache – in dem komplett überarbeiteten Wegweiser „Ein Koffer voller Zahnbürsten ...“. Die Verbesserung der Mund- und Zahngesundheit bei Menschen mit schweren Behinderungen ist seit vielen Jahren für den Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg ein wichtiges Anliegen. Den Wegweiser gibt es online unter www.lv-koerperbehinderte-bw.de/pdf/Bro_Koffer_Zahnbuersten_Jan2018_WEB.pdf

Seit 1. Juli 2018: Neue Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen

Eine gute Zahnpflege ist die Basis für eine umfassende Gesundheit. Deshalb gibt es seit 1. Juli 2018 neue Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung, um die Mundgesundheit von pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Sie haben aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation einen gesonderten Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Dazu hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie beschlossen – und damit einen weiteren Schritt zu mehr Zahngesundheit. Folgende Zahnvorsorge-Leistungen können die Betroffenen nun zweimal im Jahr in Anspruch nehmen. Zudem können Zahnärzte die neuen Versorgungsmaßnahmen wie bisher in der Zahnarztpraxis, aber auch in der häuslichen Umgebung und in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Pflege durchführen. Die wichtigsten neuen Leistungen sind:

  • Erhebung des Mundgesundheitsstatus
  • Erstellen eines individuellen Mundgesundheitsplans
  • Aufklärung zur Mundgesundheit
  • Entfernung harter Zahnbelege

INFO
Die Richtlinie finden Sie zum Nachlesen hier [externer Link / PDF].


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