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Erste Zusammenkunft der Vertreterinnen und Vertreter behinderter Menschen in den Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks am 12.01.2018 in Bremen

   22. Januar 2018
 

Bremen / Stuttgart, 22. Januar 2018 - Die Vertreterinnen und Vertreter behinderter Menschen in den Rundfunk- und Fernsehräten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kamen am 12. Januar 2018 zum ersten Mal im Funkhaus von Radio Bremen zusammen. Die Repräsentanten des Bayerischen Rundfunks (BR), von Radio Bremen (RB), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und ZDF würden es sehr begrüßen, wenn bald auch aus den anderen ARD-Anstalten, namentlich dem Hessischen Rundfunk(HR), Mitteldeutschen Rundfunk (MDR), Norddeutschen Rundfunk (NDR), Radio Berlin-Brandenburg (RBB), Saarländischem Rundfunk (SR) und dem Deutschlandradio, Vertreterinnen und Vertreter behinderter Menschen dazustoßen würden. Hierzu müssen die jeweiligen Bundesländer ihre Rundfunkgesetze oder Staatsverträge ändern, was in Anbetracht von 10,2 Millionen Menschen mit einer Behinderung in Deutschland als geboten erscheint, um zum einen den Belangen dieser Personengruppe ausreichend Gehör zu verleihen, aber auch dem der Besetzung der Gremien zugrundeliegenden Kernanliegen der Meinungsvielfalt zu genügen.

Barrierefreiheit, Programm für alle – schon viel erreicht, doch noch nicht am Ziel

Die Vertreterinnen und Vertreter behinderter Menschen sprechen sich dafür aus, dass behinderten Menschen in Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Sender ermöglicht wird. In den letzten Jahren sind hierbei in den meisten Bereichen teils erhebliche Verbesserungen erreicht worden, es ist jedoch noch ein weiter Weg zu gehen, um der Barrierefreiheit weiter Vorschub zu leisten. Kurzfristig fordern die Vertreterinnen und Vertreter behinderter Menschen daher insbesondere:

  • Mehr Nachrichtensendungen und Talk-Runden mit Gebärdensprachdolmetschern für gehörlose Menschen und mit schriftlichen Sprachinformationen für schwerhörige Zuschauer,
  • mehr Regionalsendungen in Gebärdensprache und „Leichter Sprache“, da diese Beeinträchtigungsgruppen zurzeit insbesondere im Regionalfernsehen kaum mit einem entsprechenden Angebot versorgt werden,
  • eine deutliche Ausweitung der Quote von Sendungen mit Audiodeskription für sehbehinderte Zuschauer.

Unbedingt notwendig ist in Zeiten von Crossmedialität und Digitalisierung zudem, dass bei der Entwicklung und Verbreitung von Webseiten und Apps die Barrierefreiheit für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen von Anfang an mitgedacht wird, sodass neue Angebote umfassend barrierefrei an den Start gehen. Dies ist leider kürzlich bei der neuen „Audiothek-App“ nicht der Fall gewesen. Das nachträgliche Herstellen der Barrierefreiheit ist jedoch nach Ansicht der Behindertenvertreterinnen und -vertreter die schlechtere Lösung und kostet meistens wesentlich mehr Geld.

Mit Blick auf die zurzeit häufig geäußerte Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk beziehen die Vertreter behinderter Menschen eine klare Position:

„In Hinblick auf die Programm- und Meinungsvielfalt sind die Öffentlich-Rechtlichen ein unverzichtbarer Garant für die Demokratie; bei der Barrierefreiheit ihrer Programme sind sie auf einem guten Weg und haben im Vergleich zu den Privaten klar die Nase vorn. Trotzdem bedarf es weiterer Anstrengungen, um dem Ziel der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen näher zu kommen. Um dieses zu erreichen, ist es erforderlich, den Prozess ressourcenmäßig abzusichern. Wir appellieren daher an die Politik, im Rahmen der Verhandlungen um die Zukunft des Rundfunkstaatsvertrags dafür zu sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk hierfür mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet wird.“


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