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Landesbehindertenbeirat fordert mehr barrierefreien bezahlbaren Wohnraum | |
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Stuttgart, 15.03.2017 – Inklusion braucht eine umfassende Barrierefreiheit. Davon ist der Landesbeirat Baden-Württemberg überzeugt. Bei seiner konstituierenden Sitzung in Stuttgart forderte der Landesbehindertenbeirat, mehr barrierefreien bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dazu brauche es die in der Landesbauordnung verankerte Vorgabe, dass in Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei zugänglich und nutzbar sein müssen. Am Rande der ersten Sitzung des neu gewählten Landesbehindertenbeirates in der 16. Wahlperiode des Landtags (2016 - 2021) stellten sich die 25 Mitglieder für ein Erinnerungsfoto auf. Der Beirat berät und unterstsützt die Landesbehindertenbeauftragte bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Mit seiner Anwesenheit zeigte Sozial- und Integrationsminister Lucha MdL, wie wichtig der Landesregierung die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist. Das Foto zeigt u.a. Landesbehindertenbeauftragte Stephanie Aeffner (1. Reihe, 3.v.l.), Minister Lucha (2. Reihe, 5.v.l.) und LVKM-Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl (2. Reihe, 3.v.l.)
Quelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg Keine Absenkung der Standards beim barrierefreien Bauen! Seit dem Sommer beraten Vertreter der Wohnungs- und Kreditwirtschaft, der kommunalen Spitzenverbände, des Natur- und Umweltschutzes, des Landesfamilienrates sowie der Landtagsfraktionen unter der Federführung des Wirtschaftsministeriums in der Wohnraum-Allianz Vorschläge, um schnell ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine Interessensvertretung der Menschen mit Behinderungen war nicht beteiligt. Eine entsprechende Anfrage des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg wurde abgelehnt. Erst als sich die Landesbehindertenbeauftragte Stephanie Aeffner in die Diskussion einbrachte, wurde neben ihr auch eine weitere Vertretung behinderter Menschen einbezogen. Als Expertin für barrierefreies Bauen arbeitet nun Jutta Pagel-Steidl (Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper – und Mehrfachbehinderung, Mitglied des Landesbehindertenbeirates) in der AG „Bauordnungsrecht“ der Wohnraum-Allianz mit. „Das Bauordnungsrecht ist der zentrale Anknüpfungspunkt zur praktischen Umsetzung der Barrierefreiheit bei Neu-und Umbaumaßnahmen. Deshalb darf es keinen Rückschritt bei den Standards geben“, fasst Stephanie Aeffner die Position des Landesbehindertenbeirats zusammen. Jutta Pagel-Steidl ergänzt: „Wir haben über 20 Jahre für diesen Standard gekämpft. Wir brauchen landesweit mehr bezahlbaren barrierefreien Wohnraum. Davon profitieren Menschen mit Behinderungen, Familien und ältere Menschen. Barrierefreies Bauen muss einfach Standard für alle werden.“ Passgenaue Hilfen für Menschen mit Behinderungen Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha MdL hat es sich nicht nehmen lassen, bei der konstituierenden Sitzung des Landesbehindertenbeirates dabei zu sein. „Mit Hochdruck“ werde derzeit auf der Verwaltungsebene an der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) gearbeitet, so der Minister. Er sicherte zu, den Landesbehindertenbeirat und die Verbände umfassend zu beteiligen. Dabei geht es nicht nur um die zu schaffenden Angebote einer ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung („Betroffene beraten Betroffene“) sondern auch um das Verfahren zur Ermittlung des persönlichen Hilfebedarfes und vieles mehr. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK, Inklusion und Pränataldiagnostik Der von der Landesregierung 2015 beschlossene Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention enthält über 200 Handlungsempfehlungen. „Was ist davon bereits umgesetzt oder aufgrund fehlender Finanzmittel auf Eis gelegt, wollte der Landesbehindertenbeirat wissen und bat um einen Zwischenbericht. Dieser soll bei der nächsten Sitzung im Frühjahr vorgelegt werden. Jutta Pagel-Steidl brachte unter TOP „Verschiedenes“ einen Antrag ein, der Landesbehindertenbeirat möge eine breite gesellschaftliche Debatte – unter Beteiligung der Menschen mit Behinderungen – zu den Folgen der Schwangerenvorsorge / Pränataldiagnostik / Präimplantationsdiagnostik (PID) auf Inklusion im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention anstoßen. Aktueller Anlass bot die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses im Februar, eine Versicherteninformation zu den sog. nicht-invasiven pränatalen Tests (NIPT) auf die Trisonomie 13, 18 und 21 erstellen zu lassen – lange bevor das Methodenbewertungsverfahren zur Einführung der NIPT in die reguläre Schwangerenversorgung abgeschlossen ist. „Dieses Vorgehen ist ungewöhnlich, dass eine Versicherteninformation aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert wird – bevor entschieden ist, ob die Leistung selbst von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird“, so Jutta Pagel-Steidl und verwies auf die Stellungnahme „Keine Aufnahme weiterer selektiver Untersuchungen in die Regelversorgung“ des „Netzwerkes gegen Selektion durch Pränataldiagnostik“, in dem u.a. der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bkvm) und das Diakonische Werk Württemberg mitwirken. Pagel-Steidl regte daher eine Gesprächsreihe analog der „WERTSACHEN“ des Landtags von Baden-Württemberg. Mit diesen Fragen wird sich der Landesbehindertenbeirat auf eine seiner nächsten Sitzungen befassen. | |
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