Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.

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„Gut gemeint“ reicht nicht – Landesverband fordert spürbare Verbesserungen!

   01. Juli 2016
Bundesteilhabegesetz

Stuttgart, 1 Juli 2016 – „Mehr möglich machen. Weniger behindern.“ Mit großen Anzeigen in Zeitungen wirbt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das Bundesteilhabegesetz. Die Bundesregierung hat am Dienstag (28. Juni 2016) den Entwurf beschlossen. „Gut gemeint“ reicht nicht“, sagt Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung. „Wir brauchen spürbare Verbesserungen.“

Die Diskussion um ein modernes Teilhaberecht ist „uralt“. Mit hohen Erwartungen haben sich Menschen mit Behinderungen und deren Verbände aktiv in den Prozess für ein gutes Bundesteilhabegesetz auf Bundes- und Landesebene eingebracht. Umso größer war die Enttäuschung über den im April 2016 vorgelegten Referentenentwurf. Menschen mit Behinderungen und deren Verbände, die Wohlfahrtsverbände, die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen des Bundes und der Bundesländer kritisierten den Referentenentwurf.

Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung schloss sich in einem Appell an die Landesregierung Baden-Württemberg den sechs zentralen Forderungen an, die die Fachverbände bei der Anhörung des Entwurfs am 24. Mai 2016 in Berlin vorgetragen haben. Im Einzelnen:

  1. Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe nicht einschränken!
  2. Leistungsverschlechterungen verhindern!
  3. Wunsch- und Wahlrecht stärken und nicht schwächen!
  4. Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung sachgerecht lösen!
  5. Trennung der Leistungen – Anschlussfähigkeit des neuen an das bisherige System sichern!
  6. Abwärtsspirale der Vergütung verhindern!

„Menschen mit schweren Behinderungen brauchen eine dauerhafte und verlässliche Hilfe, um am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können. Dazu bedarf es Leistungen, die sich am individuellen Bedarf und nicht an der Kassenlage der öffentlichen Leistungsträger orientiert“, so LVKM-Vorsitzender Thomas Seyfarth und LVKM-Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl.

„Die „untere-Drittel-Regelung“ (§ 124 BTHG) bezeichnen Seyfarth und Pagel-Steidl als „höchst problematisch“. Eine Vergütung eines „geeigneten Leistungserbringers“ wird nur dann als „wirtschaftlich angemessen“ gesehen, wenn sie im unteren Drittel der Vergütungen vergleichbarer Einrichtungen liegt. „Für Menschen mit schweren Behinderungen und hohem Hilfebedarf bedeutet dies in Konsequenz, dass dringend benötigtes Personal fehlen wird und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft noch weniger gelingen wird. Menschen mit schweren Behinderungen sind im Alltag auf Assistenz angewiesen. Und diese Assistenz kann nicht durch den Einsatz ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer ersetzt werden. Unsere große Sorge ist, dass Menschen mit schweren Behinderungen und einem hohen Pflege- und Unterstützungsbedarf die Verlierer eines Bundesteilhabegesetzes sein werden, weil ihre fachliche Begleitung den gesetzten Finanzrahmen übersteigt.“

Der Landesverband appelliert daher an die Landesregierung, ihren Einfluss im laufenden Gesetzgebungsverfahren geltend zu machen, um Verbesserungen zu erreichen. „Wir wollen ein gutes Teilhabegesetz, das die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonventionen als Chance für eine vielfältige Gesellschaft begreift und umsetzt. Wir wollen Teilhabe für alle – ohne wenn und aber!“

INFO
Den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes (382 Seiten) und weitere Informationen finden Sie unter www.bmas.de/.../bundesteilhabegesetz.html


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