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Alle inklusive – auch im grün-schwarzen Koalitionsvertrag?

   20. Mai 2016
 
Der grün-schwarze Koalitionsvertrag
Der grün-schwarze Koalitionsvertrag

Stuttgart, 20. Mai 2016 – „Baden-Württemberg gestalten. Verlässlich. Nachhaltig. Innovativ.“ – Auf 140 Seiten beschreiben Bündnis90 / DIE GRÜNEN und CDU Baden-Württemberg ihre Vorstellungen für die kommenden fünf Jahre. Auf Platz 1 liegt das Bekenntnis zur Schuldenbremse (Seite 11), gefolgt von dem Ausbau der Digitalisierung (Seite 17). Im Koalitionsvertrag finden sich viele Wünsche, aber nur wenige konkrete Aussagen zur Umsetzung. Alle inklusive – wo und wie finden sich die Anliegen der Menschen mit Behinderungen im Koalitionsvertrag wieder? Wir haben die Aussagen im Koalitionsvertrag mit unseren Wahlprüfsteinen abgeglichen.

Stichwort: Barrierefreiheit

„Das Land als Bauherr wird sich eine Leitlinie Baukultur geben und eine Vorreiterrolle (…) bei der Barrierefreiheit (…) einnehmen.“ (Seite 21) – Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung erwarten mehr als „nur“ eine Leitlinie. Sie erwarten die konsequente Umsetzung der Barrierefreiheit ohne die Teilhabe nicht möglich ist.

Wohnen

Barrierefreie und bezahlbare (Miet-)Wohnungen sind landesweit Mangelware. Dies wurde in der Vergangenheit mehrfach auch bei den „Tagen behinderter Menschen im Parlament“ vorgetragen. Der Bau barrierefreier Wohnungen ist daher dringend erforderlich – und auch der Ausbau der Fördermöglichkeiten. Doch Anstreben reicht nicht aus. Sorge bereitet zudem die Formulierung „Wir werden die Vorgaben der Landesbauordnung insbesondere auch zu Stellplätzen mit dem Ziel einer Erleichterung des Wohnungsbaus überprüfen.“ (Seite 23). Bedeutet dies, dass auch die Vorgaben zum Bau barrierefreier Wohnungen gelockert werden? Denn gegen die Maßgabe, dass in Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen, die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei zugänglich sein müssen, regt sich bereits massiv Widerstand. Kommunen und Wohnungswirtschaft wollen in einem „Wohnungsbaubeschleunigungsgesetz“ Erleichterungen erreichen („mehr Flexibilisierung“).

Barrierefreiheit ist Basis für Inklusion

Barrierefreiheit als gelingende Basis für Inklusion wird im Koalitionsvertrag an vielen Stellen beschrieben. Positiv bewerten wir daher auch die Aussage, ein „Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit“ (Seite 85) einzurichten. Gemeinsam mit anderen Selbsthilfeverbänden und der LAG SELBSTHILFE hatten wir bereits im August 2015 den Impuls dazu gegeben. Details zur Umsetzung bleiben offen. Im Bereich der Mobilität findet sich ebenfalls die Forderung nach einer umfassenden Barrierefreiheit (z.B. Busförderung – Seite 113, Bahnhöfe – Seite 113, ÖPNV – Seite 114). Zunehmend erkannt wird auch die Bedeutung der Barrierefreiheit für den Tourismus (Seite 96), für die Kultur (Seite 43), für das Leben im Quartier oder im Dorf (Seite 82), für das Gesundheitswesen (Seite 86) sowie für das Internet (Seite 67).

Stichwort: Bildung

Das Wort „Inklusion“ schafft es auf Seite 33 („inklusive Bildung stärken“). Werden die Rahmenbedingungen so geschaffen, dass inklusive Bildung auch für Kinder mit komplexen Behinderungen möglich wird? Welche Zukunft haben Schulkindergärten und SBBZ? Wie sieht es mit dem Elternwahlrecht aus? Die bange Frage nach den Ressourcen bleibt. Inklusive Bildung braucht barrierefreie Schulgebäude, Zwei-Lehrer-Prinzip, kleine Klassen, Bildungspläne, Nachteilsausgleiche bei der Notengebung u.v.m.

Neu eingeführt werden soll – im Benehmen mit den Kommunen – ein KinderBildungsPass (Seite 25). Eltern sollen im Jahr vor der Einschulung bei der Finanzierung des Besuchs des Kindergartens entlastet werden (Seite 25). Wie profitieren Famiien mit behinderten Kindern von diesen Angeboten?

Stichwort: Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Das JA zur Umsetzung des Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN-BRK sowie eine Inklusions- und Teilhabestrategie (Seite 85) sowie die Beteiligung der Menschen mit Behinderungen als „Experten in eigener Sache“ klingt gut. Es bleibt zu hoffen, dass die notwendigen Ressourcen hierfür bereit stehen.

Im Bund wollen sich Bündnis90/DIE GRÜNEN und CDU für eine zügige Erarbeitung und Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes einsetzen (Seite 85). Jetzt gilt es, darauf zu achten, dass es ein wirklich gutes Bundesteilhabegesetz wird.

Stichwort: Familienentlastung und Pflege

Im Koalitionsvertrag bekennen sich Bündnis90/DIE GRÜNEN und die CDU dazu, die Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten“ umzusetzen (Seite 81). Pflege gilt dabei vor allem als Thema der Seniorenpolitik. Deshalb werden wir darauf achten müssen, dass Familienentlastung und Pflege gerade auch für Familien mit behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen umgesetzt wird. In den Handlungsempfehlungen der Enquetekommission finden sich dazu ein Bündel an Maßnahmen (Seite 330).

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine zentrale Aufgabe (Seite 79). Doch wie werden die besonderen Bedarfe der Familien mit behinderten Kindern berücksichtigt? Werden Familienzentren, Tagespflege und andere Betreuungsangebote sich dem Thema Behinderung annehmen?

Unser Fazit

Der Koalitionsvertrag enthält viele guten Wünsche zur Umsetzung der UN-BRK. Was am Schluss zählt, sind Taten. Teilhabe gibt es nicht zum Nulltarif – und darf nicht an der Kassenlage scheitern, denn: Teilhabe ist ein Menschenrecht – für alle!

INFO
Den 140 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag gibt es zum Nachlesen unter http://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/160509_Koalitionsvertrag_B-W_2016-2021_final.PDF


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