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Landesverband fordert gezielte Korrekturen beim Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderungen

   06. März 2014
zur Debatte um die Senkung des Rundfunkbeitrages

Stuttgart, 06. März 2014 – „Anstelle einer allgemeinen Senkung des monatlichen Rundfunkbeitrags von höchstens 73 Cent sollten gezielte Korrekturen zugunsten von Menschen mit Behinderungen und deren Familien vorgenommen werden“, sagte Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg am Donnerstag (6. März 2014) in Stuttgart. „Die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlene Beitragssenkung um 73 Cent monatlich reicht nicht einmal für eine Butterbrezel.“

Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg fordert stattdessen, die erwartenden Mehreinnahmen beispielsweise für den weiteren Ausbau der barrierefreien Programmangebote im Fernsehen, Radio und Internet einzusetzen. Außerdem sollten Menschen mit Behinderungen, die in ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben und die vom Geltungsbereich des Heimrechts erfasst sind, ebenso wie Bewohner von Wohnheimen der Behindertenhilfe vollständig vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Außerdem sollten Menschen mit Behinderungen soweit möglich von zu viel Bürokratie befreit werden. Der Landesverband regt daher langfristige Befreiungen oder Ermäßigungen an.

Im Vorfeld der Beratungen der Rundfunkkommission der Länder am 13. März 2014 appelliert der Landesverband an den Ministerpräsidenten Baden-Württemberg, sich für gezielte Korrekturen zugunsten von Menschen mit Behinderungen beim Rundfunkbeitrag einzusetzen anstelle einer geringfügigen allgemeinen Beitragssenkung.

Zum Weiterlesen:
Ausführliche Beschreibung des Korrekturbedarfs des Rundfunkbeitrags zugunsten von Menschen mit Behinderungen und deren Familien (pdf, 72 KB)


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