Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.

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Petition abgelehnt:
Aus der Traum vom barrierefreien Zugang zu Bahnsteigen

   10. November 2011
 

Berlin / Stuttgart. Dürfen Bahnunternehmen bei Modernisierungsarbeiten an den Bahnanlagen an kleinen Bahnhöfen bestehende barrierefreie Zugänge zu Bahnsteigen beseitigen? Müssen Rollstuhlfahrer und andere in ihrer Mobilität eingeschränkte Reisende eine solche Verschlechterung hinnehmen? Diese Fragen standen im Mittelpunkt einer öffentlichen Petition des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg. Auslöser war die Neugestaltung des Bahnhofes in Oberkochen (Ostalbkreis) vor fünf Jahren. Jetzt hat der Deutsche Bundestag die Petition entschieden. Eine Ausweitung der gesetzlichen Vorgaben für die Herstellung barrierefreier Zugänge zu Bahnsteigen würde sich nachteilig auf die Wirtschaftlichkeit auswirken. Es müsste damit gerechnet werden, dass wünschenswerte Verbesserungsmaßnahmen insgesamt unterblieben. Am Bahnhof Oberkochen wurde inzwischen nachträglich ein Aufzug eingebaut, da die Zahl der Reisenden gestiegen und die Schwelle von 1.000 Reisenden täglich überschritten ist.

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbands für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg, ist enttäuscht. Sie hatte die Petition im Frühjahr 2007 eingereicht, nachdem im April 2006 die gemeinsame Verbandsklage des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen und des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter gegen das Eisenbahn-Bundesamt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig scheiterte. Die Klage richtete sich gegen die konkret geplante Verschlechterung am Bahnhof Oberkochen und stützte sich auf das seit Mai 2002 geltende Bundesbehindertengleichstellungsgesetz. Die Herstellung der Barrierefreiheit gilt als „Kernstück“ des Gesetzes. Im Gesetzgebungsverfahren sahen es die Abgeordneten als zwingend an, dass die Benutzung der Eisenbahnanlagen und Eisenbahnfahrzeuge nicht nur erleichtert, sondern in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis ermöglicht werde. Der öffentlichen Petition haben sich innerhalb weniger Wochen weitere 5.538 Personen angeschlossen. Im Februar 2008 wurde sie vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu einer Anhörung eingeladen, um den Abgeordneten das Anliegen vorzustellen. Der Ausschuss bescheinigte, dass die Beseitigung der Benachteiligung von behinderten Menschen und die Herstellung von Barrierefreiheit ein sehr wichtiges Anliegen darstelle. Jutta Pagel-Steidl: „Mit der aktuellen Entscheidung des Bundestages sind wir weiterhin meilenweit entfernt von der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft. Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz bleibt ein zahnloser Tiger. Mobilität ist Grundbedürfnis und Menschenrecht zugleich. So steht es in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nation. Doch der Alltag sieht leider anders aus.“

Aus der Sicht der behinderten Menschen ist die Verpflichtung der Bahnunternehmen, Programme zur Herstellung der Barrierefreiheit zu erstellen, nur ein Baustein. „Es ist klar, dass Barrierefreiheit nur Schritt für Schritt umgesetzt werden kann. Allerdings ist es absolut unverständlich, wenn ein vorhandener stufenloser Zugang zum Bahnsteig im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen abgeschafft werden kann. Dies gilt auch für erstmalig entstehende Haltepunkte“, so Jutta Pagel-Steidl. Ohne Barrierefreiheit können Rollstuhlfahrer vom Reisen nur träumen.

 
Hintergrund:

Mit der Eingabe der öffentlichen Petition (Nr. 398) wurde gefordert, den § 2 Abs. 2 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung zu ändern und ein Verschlechterungsverbot in Sachen Barrierefreiheit zu verankern mit dem Ziel, dass ein vorhandener barrierefreier Zugang zum Bahnsteig bei baulichen Veränderungen erhalten bleibt oder hergestellt wird. Auslöser war der Umbau am Bahnhof Oberkochen.
Die Verbandsklage des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte (heute: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen) sowie des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 21. April 2005, Az.: 5 S 1410/04) abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 5. April 2006, Az.: BVerwG 9 C 1.05) bestätigte im Revisionsverfahren das VGH-Urteil.
Die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 17/6941) und die Begründung finden Sie im Internet unter epetitionen.bundestag.de/files/1185.pdf.


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