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Fahren die künftigen Fernbusse künftig ohne Rollstuhlfahrer durch das Land? | |
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Berlin / Stuttgart. Anfang August 2011 hat das Bundeskabinett beschlossen, den Buslinienverkehr innerhalb Deutschlands zu öffnen. Nach über 70 Jahren fallen Einschränkungen, die ursprünglich dem Aufbau der Eisenbahn diente. Ab 2012 sollen Städte auch mit Fernbussen (die Haltestellen müssen mindestens 50 km auseinander liegen) als Alternative zur Bahn, (Billig-)Flieger und Auto verbunden werden. Mehr als ein Schönheitsfehler: an Barrierefreiheit wurde nicht gedacht. In den USA gehören die „grey hound Busse“ selbstverständlich zum Alltag. Ab 2012 sollen auch auf Deutschlands Straßen Fernbusse rollen. Die Fahrpreise sollen für jeden Geldbeutel erschwinglich sein und etwa ein Drittel unter dem Fahrpreis der Bahn liegen. Die Verbraucherschutzverbände sind begeistert. Dagegen ist die Begeisterung beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) und anderer Selbsthilfeverbände behinderter Menschen begrenzt. Die Richtlinie enthält keinerlei Regeln zur Umsetzung der Barrierefreiheit. Der BSK sieht darin einen Verstoß gegen europäisches Recht sowie gegen die Bestimmungen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Mobilität für alle zu fördern. Die Fernbusrichtlinie widerspricht somit auch dem nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention, der im Juni 2011 beschlossen wurde. Da die Bundesländer für die Genehmigung der Fernbuslinien zuständig sind, fordert der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg die Landesregierung auf, dass alle Menschen mit und ohne Mobilitätseinschränkung Zugang zu den künftigen Fernbusse haben. „Wir erwarten daher, dass Barrierefreiheit ein Kriterium für die Genehmigung der Linien sein wird“, so die Landesverbandsgeschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl nach Bekanntwerden der Pläne der Bundesregierung in Stuttgart und schließt sich der Kritik des BSK an. | |
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